Für Tempo-100-Freigabe dürfen Reifen nicht zu alt sein
München – Wer für seinen Anhänger oder Wohnwagen eine Tempo-100-Freigabe hat, sollte sich die Reifen vor dem Urlaub gut anschauen.
Denn die dürfen laut Gesetz maximal sechs Jahre alt sein – egal wie gut sie noch sind oder wie viel Profil sie noch haben, erklärt der Tüv Süd. Und dafür ist nicht das Datum auf dem Kaufbeleg entscheidend, sondern die sogenannte DOT-Nummer auf der Reifenflanke.
Diese vierstellige Zahl am Ende einer Buchstaben- und Zahlenfolge gibt in den ersten beiden Ziffern die Produktionswoche an, und die zwei letzten weisen auf das Jahr hin – 2716 steht demnach für die 27. Woche des Jahres 2016. Wer neue Reifen kauft, achtet idealerweise darauf, dass der Zeitpunkt der Produktion nicht zu lange zurück liegt.
Davon abgesehen gilt für Reifen keine gesetzliche Altersbeschränkung, sondern nur ein Minimum von 1,6 Millimetern Restprofil. «Dennoch kauft man besser als Faustregel nach spätestens acht Jahren neue Reifen, denn das Gummi härtet mit der Zeit aus», erklärt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Die Haftung lässt dann nach, und so verlieren die spröden Pneus an Sicherheit.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)