Führerscheinkunde: von A wie Motorrad bis T wie Zugmaschine
Berlin – Mit dem EU-Führerschein wurden 1999 die nationalen Klassen von 1 bis 5 durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt. Die wichtigsten Klassen im vereinfachten Überblick:
AM – Die kleinste Zweiradklasse umfasst Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm beziehungsweise 4 kW bei Elektromotoren. Auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrige Kleinkrafträder ist sie nötig. Mindestalter: 16 Jahre.
A1 – Wer mit 16 Jahren gleich den A1er macht, darf Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS fahren. AM ist automatisch inbegriffen.
A – Gilt für Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und Leistung. Der Weg dorthin führt über die Klasse A2, für die ein Mindestalter von 18 Jahren und maximal 35 kW/48 PS vorgesehen sind. Nach zwei Jahren Fahrpraxis wird aus A2 nach einer praktischen Prüfung die Klasse A. Wer direkt in die Klasse A will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.
B – Aus dem 3er ist die Klasse B geworden. Automatisch enthalten: AM und L. Durften Besitzer eines alten 3ers neben dem Pkw auch einen Lkw bis 7,5 Tonnen oder einen leeren Bus mit Anhänger fahren, ist B auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt. Wer schwerere Anhänger ziehen will, benötigt die Klasse BE oder die Erweiterung B96.
C – C fasst verschiedene Lkw-Klassen zusammen. Mit C1 dürfen kleine Lkw bis 7,5 Tonnen bewegt werden (ist im alten 3er-Führerschein schon enthalten). Mit der höchsten Lkw-Klasse CE dürfen Sattelkraftfahrzeuge oder ein Gliederzug mit einem Gesamtgewicht auch über 12 Tonnen bewegt werden. Für C und CE sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie die Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.
D – umfasst Busführerscheine und die Klassen L und T, zum Beispiel Zugmaschinen wie Traktoren. Weitere Sonderklassen betreffen Mofas und Quads. «Für ein Mofa muss kein Führerschein im klassischen Sinne erworben werden», sagt Gerhard Roth vom Tüv Süd. «Fahrberechtigt ist, wer 15 Jahre alt ist und eine Prüfbescheinigung vorlegen kann, die theoretischen und praktischen Unterricht voraussetzt.» Quads wiederum werden als «vierspurige Fahrzeuge» eingeordnet, weshalb je nach Motorisierung die Klasse AM oder B erforderlich ist.
Die höhere Zahl an Führerscheinklassen ergibt sich aus der Anpassung an die EU-Klassen. «Der Vorteil ist, dass der Besitzer mit einem Dokument EU-weit unterwegs sein kann», sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Allerdings: Durch die vielen Klassen sind im Vergleich auch die Kosten deutlich gestiegen. Wer etwa 1997 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, bezahlte inklusive der Pflichtstunden laut BVF umgerechnet im Schnitt etwa 1100 Euro. Für die gleichen Fahrberechtigungen müsste ein Fahrschüler heute neben der Klasse B (circa 2000 Euro) auch in den Klassen BE, C1, und T eine Prüfung ablegen – was mit 6000 bis 8000 Euro zu Buche schlagen werde.
Die Gültigkeit des inzwischen scheckkartengroßen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Dann wird ein neues Dokument mit einem aktuellen Bild fällig. «Ältere Führerscheine, sowohl die bis 1998 ausgegebene Papiervariante als auch die ersten Kartenführerscheine bis 2013, müssen bis 2033 umgetauscht werden», sagt Roth. Insgesamt müssen nach Zahlen des Kraftfahrbundesamts und der Bundesanstalt für Straßenwesen rund 45 Millionen Scheine bis 2033 umgetauscht werden.
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und bei den neuen Scheckkarten die detaillierte Aufschlüsselung der Klassen vermisst, muss sich an den Schlüsselnummern orientieren, die neben den Klassen aufgeführt sind. Die Zahl 172 bei Klasse B etwa bedeutet, dass der Inhaber auch Klasse C und Fahrzeuge der Klasse D bewegen darf, jedoch ohne Fahrgäste – also Lkw bis 7,5 Tonnen und Busse ohne Passagiere.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)