Führerschein für Segways: Tempo ist entscheidend

Frankfurt/Main – Ob Fahrer für ein Segway einen Führerschein brauchen, hängt von der Geschwindigkeit der Stehroller ab, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Ist ein Segway bauartbedingt bis zu 6 km/h schnell, ist Führerschein und Versicherungskennzeichen nicht verpflichtend.

«Aber Vorsicht: Verursachte Schäden übernimmt aufgrund der Benzinklausel keine Privathaftpflichtversicherung», sagt Herbert Engelmohr vom AvD. Das mache hier nur eine freiwillige Kfz-Versicherung.

Modelle, die bis zu 20 km/h fahren können, brauchen ein Versicherungskennzeichen als Nachweis einer Haftpflichtversicherung, erklärt der AvD. Außerdem ist dann mindestens eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. «Die ist allerdings in jedem Führerschein mit einer eingetragenen Fahrerlaubnisklasse enthalten», sagt Engelmohr. Wer älter als Jahrgang 1964 ist, benötigt keinerlei Führerschein.

Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Punkte
Vorsicht mit Alkohol am Steuer eines Segways: Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Denn die zum Beispiel bei Stadtführungen beliebten, elektrisch betriebenen Stehroller gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge, erklärt der Rechtsanwalt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Daher werden – wie bei Auto- und Motorradfahrern – ab 0,5 Promille Blutalkohol 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Ab 1,1 Promille begehen Segwayfahrer eine Straftat. Dies gilt bereits ab 0,3 Promille, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazukommen. Die Geldstrafe richtet sich dann nach dem Einkommen des betrunkenen Fahrers.

Fotocredits: Sebastian Kahnert
(dpa/tmn)

(dpa)
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