Frühbucher zahlen bei Luftverkehrssteuer nicht drauf
Berlin – Ab April 2020 wird das Fliegen für deutsche Urlauber teurer: Dann tritt eine Steuererhöhung für Flugtickets in Kraft. Sie gilt für alle Flüge ab dem Stichtag, auch wenn diese schon vorher gebucht und bezahlt worden sind.
Frühbucher, die ihren Pauschalurlaub zu Ostern oder im Sommer schon vor dem 1. April gebucht haben, werden aber nicht noch einmal zur Kasse gebeten. Die Mehrkosten in Höhe von 28,5 Millionen Euro übernehmen laut Deutschem Reiseverband (DRV) die Veranstalter – und sie werden in der Regel nicht an die Kunden weitergegeben.
«Das Pauschalreiserecht erlaubt nachträgliche Preiserhöhungen aus bestimmten Gründen, aber nur wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben ist», sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. «Nach meiner Kenntnis verzichten fast alle Veranstalter darauf.» Bei den meisten Veranstaltern sei eine nachträgliche Preiserhöhung damit nicht möglich.
Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020, da Fliegen besonders klimaschädlich ist. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang.
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(dpa/tmn)