Fluggastrechte und neue Ziele

Bei Flugausfall wegen Crew-Engpass gibt es Entschädigung

Flugpassagiere müssen es nicht hinnehmen, wenn es aufgrund von Engpässen bei der Crew zu Annullierungen und starken Verspätungen kommt. In solchen Fällen steht ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu. «Interne Probleme wie bei Tuifly und Air Berlin sind keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt», erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur in solchen Fällen wäre eine Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eine Ausnahme ist ein Streik – dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig.

Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Ihre Höhe liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.

Ryanair fliegt von Frankfurt-Hahn auf die Azoren

Ryanair fliegt im kommenden Sommer vom Flughafen Frankfurt-Hahn auf die Azoren. Ab 1. April 2017 steht saisonal ein Flug pro Woche nach Ponta Delgada im Programm, teilte der irische Billigflieger mit. Der komplette Sommerflugplan ab Frankfurt-Hahn soll in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden.

Faro und Thessaloniki sind neue Ryanair-Ziele ab Hamburg

Neue Ryanair-Ziele ab Hamburg: Der Billigflieger steuert 2017 erstmals Faro an der Algarve und Thessaloniki an. Beide Ziele stehen jeweils dreimal wöchentlich im Flugplan. Die bereits zum Winter neu aufgenommenen Strecken nach Dublin, Brüssel-Zaventem, Gran Canaria, London-Stansted, Manchester, Mailand-Bergamo und Sofia werden ebenfalls im Sommer geflogen, teilte die Airline mit. Außerdem wird Palma dann zweimal täglich bedient. Ryanair fliegt im Sommer 2017 insgesamt 16 Ziele von Hamburg aus an.

Fotocredits: Frank Rumpenhorst

(dpa)
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