Experte prüft Ribérys Unterschrift
München – Ein Experte für Unterschriften wird Franck Ribéry im Prozess um ein Beraterhonorar in Millionenhöhe nun ganz genau auf die Finger schauen.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang ordnete vor dem Landgericht München I an, dass ein unabhängiger Sachverständiger die angebliche Signatur des französischen Fußballstars vom deutschen Rekordmeister FC Bayern München unter einen umstrittenen Vertrag untersuchen soll.
In diesem sogenannten Schriftvergleichsgutachten soll ein berufener Diplom-Psychologe aus Dachau nicht nur den fragwürdigen Vertrag prüfen, sondern auch von beiden Streitpartien in Auftrag gegebene eigene Gutachten unter die Lupe nehmen. Sowohl die Anwälte von Ribéry als auch die Vertreter seines ehemaligen Managers Bruno Heiderscheid sollen innerhalb von drei Wochen Vergleichsunterschiften des heute 34 Jahre alten Profis vorlegen, die aus der Zeit um den 16. Mai 2006 stammen. Damals soll Ribéry seine Signatur geleistet haben.
Die Unterschrift ist millionenschwer. Der ehemalige Berater des Fußballstars behauptet in dem Rechtsstreit nämlich, dass ihm eine Provision in Höhe von mittlerweile 3,45 Millionen Euro für einen Vereinswechsel zustehe. Ribéry soll ihm das Honorar als Dank versprochen haben, dass er 2005 einen Wechsel ablösefrei von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille ermöglicht habe.
Am Bosporus war der Dribbelkünstler aber unglücklich und hatte auch vorübergehend kein Gehalt bekommen. Ribéry soll Heiderscheid zunächst mündlich und 2006 dann auch schriftlich zugesichert haben, beim nächsten Wechsel zehn Prozent der dann fälligen Transfersumme zu erhalten. Ribéry bestreitet das und behauptet, Heiderscheid habe seine Unterschrift gefälscht. 2007 bezahlte der FC Bayern 30 Millionen Euro für den Offensivstar. Der Streitwert beläuft sich also auf drei Millionen Euro plus Mehrwertsteuer und Zinsen.
Gerade einmal eineinhalb Minuten benötigte Richterin Liesegang, um die neuen Beschlüsse vorzutragen. Weder die Partei Ribérys noch die Partei Heiderscheids war bei diesem sogenannten Verkündungstermin anwesend. Ungewöhnlich ist das Fernbleiben nicht.
Der Gutachter muss nun also ganz genau hinsehen. Vor allem muss der Experte aus Dachau berücksichtigen, dass sich Unterschriften im Laufe der Jahre auch verändern können. Daher verkündete die Richterin auch ein grobes Intervall «aus der Zeit um den 16. Mai» 2006 herum.
Eine mündliche Verhandlung wird in diesem Zivilverfahren folgen. Wohl Mitte dieses Jahres könnte es weitergehen. Die schweren Vorwürfe bleiben bis dahin im Raum stehen. Ribéry könnten Konsequenzen wegen einer möglichen Falschaussage vor Gericht drohen, Heiderscheid wegen einer potenziellen Urkundenfälschung.
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(dpa)