Erdbeben bei Kos: Was Urlauber jetzt wissen sollten
Würzburg – Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab.
Eine Absage sei dann möglich, «wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist», erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra aus Würzburg.
So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbrochen sein, sagte Rodegra mit Blick auf das Erdbeben im östlichen Mittelmeer. Betroffen von den Erdstößen waren dort die beliebte griechische Urlaubsinsel Kos sowie die türkischen Küstenstadt Bodrum.
Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. «Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall», sagte Rodegra. «Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt.»
Der Reiserechtler empfahl Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
Seebeben: Veranstalter bringen betroffene Urlauber in andere Hotels
Bei dem Seebeben vor der griechischen Ferieninsel Kos sind auch vereinzelt Hotels beschädigt worden. Sie werden als nicht mehr sicher eingestuft. Die Reiseveranstalter bringen davon betroffene Urlauber bei Bedarf in anderen Hotels unter, teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin mit. Noch sei die genaue Zahl davon Betroffener unklar. Der DRV geht davon aus, dass es sich nicht um den größten Teil der Urlauber handelt.
Der DRV spricht auch von «einigen wenigen Urlaubern», die durch die Folgen des Seebebens in der Nacht zum Freitag leicht verletzt wurden. Zwei Touristen waren nach Angaben des Gouverneurs der Region Süd-Ägäis, Giorgos Chatzimarkos, ums Leben gekommen. Es handelt sich um Menschen aus der Türkei und aus Schweden.
Die Lage vor Ort sei ruhig, die Kunden reagierten besonnen und die Reiseveranstalter kümmerten sich um ihre Gäste, heißt es in der DRV-Mitteilung.
Fotocredits: Michael Probst
(dpa/tmn)