Energydrinks: Sind die Muntermacher eine Gefahr für Jugendliche?

Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert eine Altersbeschränkung für Energydrinks – zu Recht? Können die koffeinhaltigen In-Getränke die Gesundheit schädigen, oder ist ein Verkaufsstopp für Minderjährige überflüssig?

Foodwatch fährt schwere Geschütze auf

Der Erfolg von Red Bull hat einer ganzen Branche Flügel verleihen – Energydrinks sind in, insbesondere bei jüngeren Leuten. Die selbsternannten „Essensretter“ von Foodwatch fordern jedoch, dass die Koffein-Limos nur noch an Erwachsene verkauft werden dürfen. Anlass für die Forderung ist, dass in Lettland gerade eine entsprechende Altersbegrenzung für Energydrinks beschlossen wurde. Das will die Verbraucherorganisation auch für Deutschland durchsetzen, da Energydrinks laut Foodwatch „mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht“ werden.

Bundesernährungsminister gegen Altersbeschränkung

Das Bundesernährungsministerium sieht das anders – Minister Christian Schmidt von der CSU lehnt Verkaufsbeschränkungen ab und setzt stattdessen auf eine Aufklärungskampagne, mit deren Hilfe der Konsum von Energydrinks unter Jugendlichen gesenkt werden soll. Der Politiker verweist auf bestehende Grenzwerte und Warnhinweise auf den Dosen – die für Kritiker aber nicht deutlich genug ausfallen.

Was in Energydrinks drinsteckt

Was aber enthalten Energydrinks überhaupt? Und kann von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgehen? Ausführliche Informationen dazu liefert das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in dieser Übersicht. Die Behörde definiert Energydrinks als „koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich zu Koffein noch eine oder mehrere der Substanzen Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten“. Zusätzlich gibt es sogenannte Energyshots. Sie enthalten, so das BfR weiter, „wesentlich weniger Wasser und werden in kleineren Portionseinheiten (25 bis 75 Milliliter (ml)) angeboten. Die Konzentration an Koffein in den Energy Shots liegt meist deutlich über der in Energy Drinks“.

Bundesamt für Risikobewertung zu Gesundheitsgefährdungen durch Energydrinks

Die eigentliche Frage, ob Energydrinks gesundheitsschädlich sein können, beantwortet das BfR folgendermaßen: „Bei einem moderaten Konsum von Energy Drinks unter Beachtung der Verbraucherhinweise sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“ Die Behörde bezieht sich hierbei aber auf Erwachsene: „Durch den Verzehr eines handelsüblichen Energy Drinks à 250 ml mit einem Koffeingehalt von 320 mg pro Liter werden 80 mg Koffein aufgenommen. Diese Koffeinmenge ist für gesunde Erwachsene gesundheitlich unbedenklich und entspricht in etwa einer Tasse Kaffee.“ Anders sehe es bei übermäßigem Konsum aus: „Bei einem Verzehr von drei Dosen Energy Drinks (entsprechend 240 mg Koffein) innerhalb kurzer Zeit wird jedoch die für gesunde Erwachsene noch als sicher geltende Koffein-Einzeldosis von 200 mg überschritten.“ Insbesondere „der gleichzeitige Konsum von größeren Mengen Alkohol und/oder ausgiebige körperliche Betätigung“ könnten sich dann „zusätzlich negativ auf das Herzkreislaufsystem auswirken“.

Discobesucher konsumieren zum Teil bedenklich viele Energydrinks

Wie aber sieht es in der Praxis? Welche Mengen an Energydrinks nehmen Jugendlich tatsächlich zu sich? Das hat das BfR 2013 in der Studie „Anlassbezogene Befragung von Hochverzehrern von Energy-Drinks“ ermittelt. Demnach würden „Besucher von Diskotheken und Musik- und Sportveranstaltungen teilweise erhebliche Mengen an Energy Drinks trinken. Im Durchschnitt konsumierten die Hochverzehrer beim Tanzen in Clubs ca. 1 Liter Energy Drinks pur oder gemischt mit alkoholischen Getränken.“ 5 % der Umfrageteilnehmer hätten sogar angegeben, „mehr als 2,75 Liter“ zu trinken. Die Untersuchung scheint zu belegen, dass zumindest ein Teil der Jugendlichen mit Energydrinks nicht verantwortungsvoll umgeht. Ob Minister Schmidt sie mit seiner Aufklärungskampagne erreicht, ist zumindest zweifelhaft.

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