Elektro-Tretroller sollen auf die Geh- und Radwege kommen

Berlin – Die E-Tretroller können kommen – bald. Wohl noch im Frühjahr sollen die nötigen Regeln in Kraft treten, damit nicht nur staugeplagte Großstädter eine neue Möglichkeit der Mobilität nutzen können.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will Elektro-Scooter zulassen und sieht dafür schon ein großes Potenzial: Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr seien sie «eine echte zusätzliche Alternative zum Auto», etwa um von der Bushaltestelle weiter nach Hause oder zur Arbeit zu kommen. Jetzt liegen die konkreten Anforderungen dafür vor.

– Um diese Fahrzeuge geht es: Weil sie einen elektrischen Antriebsmotor haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Das erfordert eine Reihe von Vorschriften, die Scheuer nun in einer geplanten Verordnung zur üblichen Prüfung an die EU-Kommission geschickt hat. Konkret geht es um «Elektrokleinstfahrzeuge», die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

– Wer sie fahren darf: E-Roller, die nur weniger als 12 km/h fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein – schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

– Wo sie fahren dürfen: Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach maximal möglichem Tempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt – allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.

– Welche Sicherheitsanforderungen kommen: Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine «helltönende Glocke». Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Tabu sind Anhänger.

– Welche Regeln sonst gelten: Ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass E-Kleinstfahrzeuge «einzeln hintereinander» fahren müssen. Ein Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren sind nicht erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Auf Gehwegen haben Fußgänger klar Vorrang und dürfen «weder behindert noch gefährdet» werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritt-Tempo zulässig. Auf Radwegen müssen schnellere Radler «ohne Behinderung» zum Überholen vorbeigelassen werden. An der Ampel gelten für E-Gefährte mit weniger als 12 km/h die Fußgängerzeichen. Generell werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

– Die Idee hinter den Plänen: Die Mobilität gerade in großen Städten, in denen die Luft oft schlecht ist, wandelt sich derzeit grundlegend. Es geht vor allem um Alternativen zum Auto. Auf dem Fahrdienst-Markt sind viele neue Anbieter unterwegs – auch als Sharing-Dienste, bei denen Nutzer sich ein Fahrzeug teilen. Scheuer will diesen Markt liberalisieren. Immer beliebter werden auch E-Fahrräder.

– Welche Reaktionen gibt es: Dass manche E-Roller auf Gehwege sollen, sorgt für Kritik. Scheuer wolle wohl keine Konflikte mit Autos und Lastwagen, die sich die Fahrbahn teilen müssten, kritisieren die Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar und Matthias Gastel. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnt vor weiteren Gefahrenquellen, die gerade Schutzbedürftige wie Kinder, ältere Menschen und Fußgänger in ihrem Bewegungsradius einschränkten. Der Fahrradfahrerclub ADFC sieht die Zulassung als Chance, um Staus und schlechte Luft zu verringern. Im Verkehrsraum brauche es aber generell mehr Platz für «saubere Zweiradmobilität», dann vertrügen sich auch E-Scooter, Pedelecs und Fahrräder auf gemeinsamen Wegen.

– Wie es weitergeht: Die Verordnung liegt zur Prüfung in Brüssel, wie es bei technischen Vorschriften üblich ist. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Scheuer bereitet daneben auch Regelungen für E-Gefährte ohne Lenkstange vor – das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant der Minister eine Ausnahmeverordnung. Ziel ist es, dass diese Geräte im ersten Halbjahr gefahren werden können.

Fotocredits: Herbert Neubauer
(dpa)

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