Dieselskandal: Vorgerichtliche Anwaltskosten werden ersetzt
Koblenz – Wer im Rahmen des Dieselskandals seinen Autokauf gerichtlich rückgängig machen kann, hat einen umfangreichen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenso wie die Kosten einer Kreditfinanzierung.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 15 O 331/17), auf das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der Ende 2013 für rund 32 000 Euro ein Auto gekauft hatte. Das Modell war später vom Dieselskandal betroffen: Eine Softwaremanipulation sorgte dafür, dass der Motor die vorgeschriebenen Abgaswerte nur im Prüfbetrieb erreichte. Der Mann wollte den Wagen zurückgeben und klagte gegen den Hersteller. Neben dem Kaufpreis wollte er auch die Kosten für die Autofinanzierung und vorgerichtliche Anwaltskosten zurückbekommen.
Und vor Gericht hatte der Kläger Erfolg: Er bekam den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zugesprochen, musste sich allerdings den Wert für die Nutzung des Autos dabei anrechnen lassen. Die Finanzierungskosten sowie die vorgerichtlichen Kosten für einen Rechtsanwalt waren aber ebenfalls zu ersetzen. Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren müsse sowieso der Unterlegene zahlen, erläutert der DAV.
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(dpa/tmn)