Diese unterschiedlichen Stiftungsarten gibt es
Bei Stiftungen handelt es sich ganz allgemein um Einrichtungen, die ein Vermögen zu den vom Stifter oder den Stiftern bestimmten Zwecken verwalten und verwenden. Im Rahmen dieser generellen Stiftungsdefinition gibt es eine Reihe von Stiftungsarten, die im Folgenden näher vorgestellt werden.
Rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Stiftungen
Es gibt viele unterschiedliche Stiftungen und Stifter in Deutschland, die Bandbreite reicht von der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler über die Internationale Stiftung Neurobionik, bei der Carsten Maschmeyer Vorsitzender des Fördervereins ist, bis zur bekannten Robert Bosch Stiftung, die sich in vielen Bereichen engagiert.
Grundsätzlich wird zwischen rechtsfähigen und nicht-rechtsfähigen Stiftungen unterschieden. Rechtsfähige Stiftungen werden entweder privat oder öffentlich-rechtlich betrieben. Sie sind juristische Personen und unterliegen bestimmten Formvorschriften hinsichtlich Organisation und Satzung auf der Grundlage des Privatrechts (BGB) bzw. des öffentlichen Rechts. Als juristische Personen sind sie selbständig handlungsfähig und können eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen. Die nicht-rechtsfähige Stiftung wird dagegen durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder begründet, in dem der Stiftungszweck festgelegt ist. Der Treuhänder verwaltet eigenständig das Stiftungsvermögen als Sondervermögen und handelt im Namen der Stiftung, die selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Darüber hinaus existieren viele stiftungsähnliche Einrichtungen, die in anderen Rechtsformen organisiert sind – zum Beispiel als eingetragener Verein oder (gemeinnützige) GmbH.
Sonderformen von Stiftungen
Im Rahmen der zuvor genannten Stiftungsarten bestehen einige besondere Stiftungsformen. Eine dieser Sonderformen ist die kirchliche Stiftung. Als kirchlich wird eine Stiftung privaten oder öffentlichen Rechts bezeichnet, die kirchlichen Zwecken dient oder kirchlicher Aufsicht unterliegt. Die Anerkennung als kirchlich erfolgt durch den Staat. Eine Familienstiftung ist eine privatrechtliche Stiftung, die für das Wohl und die Existenzsicherung einer Familie bestimmt ist und häufig als Lösung im Zusammenhang mit Nachfolge- und Erbregelungen gewählt wird. Unternehmensverbundene Stiftungen sind ebenfalls privat und zeichnen sich dadurch aus, dass sie Anteile oder Beteiligungen an Unternehmen halten. Sie können sowohl private wie auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Eine weitere Sonderform stellen Gemeinschaftsstiftungen dar. Sie werden durch eine Stiftergemeinschaft begründet, sind in der Regel auf übergeordnete Zwecke ausgerichtet und können sich zum Teil auch aus Spenden finanzieren.
Stiftungen werden gern genutzt
Diese kurze Übersicht zeigt: Stiftungen sind ein äußerst flexibel und vielfältig einsetzbares Rechtsmodell, um Vermögen bestimmten Zwecken entsprechend einzusetzen. Die große Zahl an Stiftungen – es gibt in Deutschland alleine rund 20.000 rechtsfähige und geschätzt etwa 80.000 nicht-rechtsfähige Stiftungen – weist auf eine breite Nutzung und Eignung dieses Modells hin.
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