Die Unternehmensinsolvenz – der Weg aus der Krise
Eine Insolvenz ist immer ein schwerwiegender Einschnitt in einem Unternehmen. Allerdings bedeutet die Insolvenz eine Zahlungsunfähigkeit gegenüber den Gläubigern. Damit ist nicht zwangsläufig das totale Aus eines Unternehmens verbunden. Mit einem guten Sanierungskonzept können durchaus die Voraussetzungen für einen Neustart geschaffen werden.
Das Insolvenzverfahren
Dieser Vorgang ist ein Verfahren zur Gesamtvollstreckung. Grundsätzlich wird dabei zwischen der Verbraucherinsolvenz im vereinfachten Verfahren und der Regelinsolvenz unterschieden. Der vom Gericht eingesetzte Treuhänder oder Insolvenzverwalter hat das vorhandene Vermögen zu sichern und einer Verwertung zuzuführen. Damit sollen alle Ansprüche der Gläubiger gleichermaßen erfüllt werden. Das Insolvenzverfahren beginnt mit einem entsprechenden Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers an das zuständige Gericht. Dabei muss ein Insolvenzgrund angegeben werden. Gründe können insbesondere eine vorliegende Überschuldung oder eine Unfähigkeit zur Bedienung von Gläubigerforderungen sein. Ein Insolvenzantrag muss zulässig und eröffnungfähig sein. Das wird vor Eröffnung durch das Gericht geprüft.
Der Weg aus der Krise
Wenn der Insolvenzantrag zulässig ist und ausreichend Masse vorhanden ist, dann wird das Verfahren eröffnet. Bis zur endgültigen Entscheidung kann jedoch einige Zeit vergehen. Bis dahin kann aber das Gericht bereits eine vorläufige Insolvenzverwaltung veranlassen. Zusätzliche Maßnahmen wie eine Postsperre oder die Einstellung bisheriger Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung können durch das Gericht angeordnet werden. Ist das Verfahren letztendlich eröffnet, wird durch den Insolvenzverwalter ein Insolvenzplan erstellt. Hierin werden der Ablauf und die vorgesehene Bedienung der Gläubiger festgelegt. In einem Insolvenzverfahren können Zahlungen nicht mehr direkt an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Zusätzlich kann der Unternehmer jedoch eine Sanierungsberatung (mehr dazu auf jnp.de) in Anspruch nehmen. Diese kann dem Unternehmer Wege aufzeigen, wie das Unternehmen am besten aus der Krise geführt werden kann. Sinnvollerweise sollten die entsprechenden Unterlagen dem Insolvenzverwalter vor dem Berichtstermin vorliegen. Zu diesem Termin muss der Insolvenzverwalter nämlich den Gläubigern Rede und Antwort stehen, inwieweit die Firma erhalten und fortgeführt werden kann.
Die Stunde der Wahrheit
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden alle vorhandenen Vermögensgegenstände sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aufgelistet. Die Gläubiger werden darüber informiert und auch über die Gründe, die zur Insolvenz geführt haben. Mit einem erfolgreichen Sanierungskonzept kann ein Unternehmen allerdings auch nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitergeführt werden.
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