Die Mietpreisbremse in deutschen Großstädten – erste Ergebnisse

In deutschen Großstädten wird die Wohnungssuche zum Marathonlauf, und eine teure Angelegenheit dazu. Denn in begehrten Wohngegenden verlangen die Vermieter von den Mietern bei der Neuvermietung oft eine deutlich höhere Miete. Seit knapp drei Monaten gilt nun die Mietpreisbremse. Lesen Sie hier, wo sie gilt und was sie für den Mietmarkt bedeutet.

Am 1. Juni 2015 tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse bundesweit in Kraft. Nun liegt es an den Ländern, wo und wann es praktisch umgesetzt wird. Berlin reagiert schnell und führt die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 ein. Seitdem wird in der Stadt diskutiert, welchen Einfluss das Gesetz auf die Hauptstadtmieten hat.

Der Immobilienunternehmer Jakob Mähren erläutert in einem Gastbeitrag, wie sich die Mietpreisbremse für Investoren auswirkt. Demnach gebe es verschiedene Möglichkeiten für Vermieter, mit den Mietern Vereinbarungen zu treffen, die sinnvolle Investitionen möglich machen. Als Beispiel nennt Jakob Mähren eine Vereinbarung über Instandsetzungen zusammen mit einem einjährigen Kündigungsschutz.

Über den Erfolg oder Misserfolg des neuen Gesetzes streiten Vertreter der Immobilienwirtschaft auf der einen und Stadt und Mietervereinen auf der anderen Seite erbittert. Erste Daten des Portals Immobilienscout24 deuten auf leicht sinkende Mieten in Berlin hin, zumindest bei den Vermietungsangeboten. Doch der größte Streitpunkt bleibt weiterhin der örtliche Mietspiegel, der bereits von einem Berliner Gericht für unzureichend erklärt wurde. Viele Experten halten den Mietspiegel für veraltet.

Auch in anderen Städten wird die Mietpreisbremse umgesetzt. Seit dem 1. Juli 2015 ist der Anstieg der Wohnungsmieten in Hamburg gedeckelt. In der Hansestadt gehen die Meinungen darüber auseinander, ob tatsächlich in allen Stadtteilen ein „angespannter Wohnungsmarkt“ herrscht, wie der Senat meint, oder ob nicht in manchen Gebieten ausreichend Wohnraum frei zur Verfügung steht.

Ebenfalls seit dem 1. Juli haben 22 Städte in Nordrhein-Westfalen (darunter Köln, Düsseldorf, Aachen, Münster und Bonn) sowie 144 Kommunen in Bayern die Mietpreisbremse umgesetzt, weitere Bundesländer wollen zum Jahreswechsel nachziehen. Viele Experten rechnen mit mühsamen Auseinandersetzungen, auch vor Gericht, denn viele Details sind noch unklar.

Das enthält die Mietpreisbremse:

  • Die Miete darf bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.
  • Nur Verträge, die neu abgeschlossen werden, sind betroffen. Bestehende Mieten fallen unter Bestandsschutz und werden nicht verändert, auch wenn sie oberhalb des Mietspiegels liegen.
  • Kernstück des neuen Gesetzes ist der Mietspiegel mit der ortsüblichen Miete. Dieser Vergleichswert ergibt sich aus Lage, Größe, Alter und Ausstattung der Wohnung.
  • Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstellt wurden, sie sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Das gleiche gilt für Wohnungen nach einer „umfassenden Modernisierung“.
  • Bei Modernisierungen (zum Beispiel energetische Sanierung) können wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Auch diese Steigerung wird von der Mietpreisbremse nicht erfasst.

Bild: Fotolia, 27908193, fotodesign-jegg.de



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