DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafen gegen vier Vereine
Frankfurt/Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat vier Vereine wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans in DFB-Pokal-Spielen mit Geldstrafen belegt.
Bundesligist Hertha BSC muss 24 000 Euro zahlen, nachdem Anhänger der Berliner am 25. Oktober 2016 in der Zweitrundenpartie beim FC St. Pauli durch Zünden von Pyrotechnik eine Spielunterbrechung von etwa zweieinhalb Minuten provoziert hatten.
Zudem wurde ein während des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 17. Dezember 2016 im Berliner Zuschauerbereich gezeigtes Banner mit diffamierendem Inhalt geahndet. Hertha darf ein Drittel der Gesamtbuße, also 8000 Euro, für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Zweitligist Arminia Bielefeld muss 9000 Euro zahlen. Die Strafe wurde wegen Verfehlungen Bielefelder Fans im Erstrundenspiel des DFB-Pokals bei Rot-Weiss Essen sowie bei den Zweitligabegegnungen beim FC St. Pauli und gegen den VfL Bochum ausgesprochen.
Die Viertligisten Carl Zeiss Jena (4000 Euro) und Rot-Weiss Essen (2000 Euro) erhielten relativ milde Strafen. Jenaer Fans hatten im DFB-Pokalspiel gegen Bayern München Bengalische Feuer gezündet, Essener Anhänger in der Erstrundenpartie gegen Bielefeld Feuerzeuge und Bierbecher nach Arminia-Spielern geworfen.
Fotocredits: Federico Gambarini
(dpa)