DFB modifiziert Videobeweis: «Kurs-Korrektur vorgenommen»
Frankfurt/Main – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat seine Anweisungen an die Bundesliga-Schiedsrichter zum Videobeweis verändert.
Laut Fachmagazin «Kicker» soll der Videoschiedsrichter auch dann eingreifen, wenn keine klare Fehlentscheidung des Unparteiischen vorliegt. Vor der Saison hatte der DFB kommuniziert, dass der Videobeweis nur zum Einsatz komme, «wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat».
Das Magazin beruft sich auf ein DFB-Schreiben vom 25. Oktober, das an alle Bundesligisten verschickt worden sei. Ein DFB-Sprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Verband in Abstimmung mit der DFL einen Brief an alle Clubs geschickt habe. Dieser soll in den kommenden Tagen mit entsprechenden Videoszenen veröffentlicht werden.
«Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts ‚Eingriff nur bei klarem Fehler‘ in Frage zu stellen», zitiert der «Kicker» aus dem Brief: «Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie ‚klarer Fehler‘ nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen.»
In der Bundesliga griff der Videoschiedsrichter zuletzt häufiger bei streitbaren Situationen ein; nicht nur bei eindeutigen Fehlentscheidungen des Schiedsrichters.
Fotocredits: Rolf Vennenbernd
(dpa)