Der Kfz-Versicherungsvergleich: Leistungsmerkmale zum Abhaken
Die Kfz-Versicherung ist Pflicht: Bevor Sie mit Ihrem Auto losfahren, müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Doch die Bedingungen der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich. Lesen Sie hier, auf welche Vertragsklauseln Sie besonders achten sollten!
Die meisten Autoversicherer legen Wert auf niedrige Prämien; zu hohe Prämien sind der häufigste Grund, einen Anbieter zu wechseln. Trotzdem zählt auch der Service. Wenn Kunden sich gut betreut fühlen, wechseln sie weniger häufig den Anbieter, wie focus.de berichtet.
Wenn Sie den Kfz-Versicherungsvertrag wechseln möchten, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen und auch einen Vergleich nicht scheuen. Dies können Sie beispielsweise ganz einfach online auf kfz-versicherungsvergleich.toptarif.de tun.
Diese Klauseln machen im Fall eines Falles einen Unterschied:
- Erhöhte Deckungssumme
Viele Versicherungssummen gehen über die gesetzlich geforderte Mindestversicherung hinaus. Vergleichen Sie, bis zu welcher Höhe Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt sind.
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Wenn Sie einen Fehler aus grober Fahrlässigkeit machen, muss der Versicherer nicht zahlen – es sei denn, die Versicherer verzichten im Vertrag auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Für Sie ist ein solcher Verzicht im Vertrag sinnvoll.
- Zahlungsweise
Teilweise gibt es Preisunterschiede, je nachdem ob der Versicherungsbeitrag monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt wird.
- Tierschadenschutz
Achten Sie darauf, welche Tierunfälle integriert sind. Im besten Fall sind Sie gegen Tierunfälle aller Art versichert.
- Marderbiss
Ein Marderbiss kann teuer werden. Achten Sie darauf, ob in der Police auch Folgeschäden versichert sind.
- Neupreisentschädigung
Diese Klausel gibt es meistens für Neuwagen. Im Schadensfall erhalten die Versicherten nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den kompletten Neupreis erstatten. Die Laufzeit ist unterschiedlich festgeschrieben. Für Gebrauchtwagen ist die Klausel eher unüblich.
- Werkstattbindung
Wenn der Vertrag eine Werkstattbindung enthält, sollten Sie prüfen, ob das Werkstattnetz gut ausgebaut ist.
- Schutzbrief
Was passiert bei einem Unfall im Ausland? Achten Sie darauf, was im Vertrag zu Pannenhilfe, Bergen und zum Krankenrücktransport enthalten ist. Wenn kein europa- oder weltweiter Schutz vereinbart ist, können Sie den Schutzbrief auch bei anderen Anbietern wie den großen Verkehrsclubs abschließen.
- Rabattschutz und Rabattretter
Wenn Sie einen Unfall verursachen, werden Sie nicht nur in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, sondern müssen im Folgejahr auch einen höheren Beitrag zahlen. Davor kann Sie der Rabattschutz bewahren – der Beitragssatz bleibt unverändert. (Dies gilt allerdings nicht bei einem Versicherungswechsel).
- Auslandschutz und Mallorca-Police
Innerhalb der EU gleichen sich die Deckungssummen an, so dass ein zusätzlicher Auslandschutz innerhalb der EU nicht zwingend notwendig ist. Anders sieht es in Nicht-EU-Ländern aus, dort sollte man dies im Einzelfall überprüfen. Die Mallorca-Police bietet Auslandsschutz für Mietfahrzeuge.
- Sonderzubehör
Auch das Sonderzubehör wie Navigationsgeräte kann mitversichert sein. Vergleichen Sie, welche Gegenstände genau in der Police aufgeführt sind.
- Insassen- und Fahrerunfallversicherung
Diese Unfallversicherung ist meistens nicht nötig, vergleichen Sie lieber Angebote der privaten Unfallversicherungen, die Sie und Ihre Familie auch bei weiteren Unfällen schützt.
- GAP-Deckung
Die GAP-Deckung schließt die Lücke („gap“) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert des Leasingunternehmens. Diese Klausel ist sinnvoll, wenn Sie eine Kfz-Versicherung für ein Leasing-Fahrzeug abschließen. Oft bestehen Leasing-Firmen auf einer entsprechenden Vertragsgestaltung.
IMG: Thinkstock, iStock, Ma-Ke
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