Den Telefonvertrag kündigen: so geht’s

Nicht selten kommt es vor, dass ein Telefonvertrag im Laufe der Zeit schlichtweg nicht mehr den Bedürfnissen des Nutzers gerecht wird, da sich sein Anforderungsprofil geändert hat. Es ist ein besseres Angebot vorhanden und nun möchte man dieses verständlicherweise nutzen. Bevor man jedoch den Anbieter wechseln kann, muss zunächst der alte Vertrag gekündigt werden. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, damit der Wechsel reibungslos verlaufen kann.

Diese Dinge sollten zwingend beachtet werden!

Ein Telefonvertrag ist ein vertragliches Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer und wie bei jedem anderen Vertrag auch, gibt es auch hier Kündigungsfristen. Diese können individuell vereinbart worden sein aber in der gängigen Praxis beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Es ist zwar möglich, den Vertrag zeitiger zu kündigen jedoch geschieht dieses einzig aus der Kulanz heraus. Weiterhin sollte die Kündigungsform beachtet werden. Ein simples Kündigen per Telefongespräch ist nicht in der Regel nicht ausreichend, da eine Kündigung der Schriftform bedarf. Wer sich jetzt nun fragt, ob eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Brief erfolgen sollte, dem sei gesagt, dass eine wirksame Kündigung bei den gängigsten Anbietern lediglich mit einer Unterschrift akzeptiert wird.

Grundlegende, zwingend erforderliche Inhalte in dem Brief!

Wenn denn nun ein Kündigungsschreiben aufgesetzt wird, sollte der Nutzer dabei nicht außer Acht lassen, dass Telefonanbieter große Gesellschaften mit einem großen Kundenstamm sind. Damit die Kündigung einwandfrei zugeordnet und damit auch zeitnah bearbeitet werden kann, sollte sie daher problemlos zuzuordnen sein. Ein Briefkopf mit Adressstempel ist zwar ausreichend, jedoch sollte – zur schnelleren Bearbeitung durch den Anbieter – ebenfalls die Kunden-/Telefonnummer des Nutzers enthalten sein. Den richtigen Stempel für den Briefkopf können Sie übrigens im Internet, z.B. auf www.stempelshop24.de finden. Weiterhin muss in dem Kündigungsschreiben eindeutig die Absicht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, vermittelt werden.

Der Versand!

Bei einem Standardbrief kann es sehr schnell zum Problem werden, dass der Nutzer nicht nachweisen kann, dass die Gesellschaft das Kündigungsschreiben auch wirklich erhalten hat. Daher empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, da hier der Empfänger den Erhalt des Schreibens schriftlich quittieren muss. In einigen Fällen kann eine Kündigung per Telefax ebenfalls ausreichend sein, jedoch ist auch hier in jedem Fall der Briefkopf mit Adressstempel sowie die Unterschrift zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Wird all dieses beherzigt, so steht der Kündigung und dem Anbieterwechsel nichts mehr im Wege!

Bilddatei: lassedesignen – Fotolia

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