Claimabschnitt: Kleiner Helfer bei Gepäckverlust
Berlin/Frankfurt – Wer seinen Koffer am Flughafen beim Check-in abgibt, erhält dort einen kleinen Aufkleber. Auf dem sogenannten Claimabschnitt steht eine Nummer. Sie dokumentiert die Reisestrecke des Koffers und wird besonders dann wichtig, wenn das Gepäckstück verloren geht.
Zum Abholen des Gepäcks ist der Claimabschnitt in der Regel nicht nötig. Kaum ein Reisender macht sich Gedanken, wenn er den kleinen Aufkleber versehentlich verloren hat.
An einigen Flughäfen in Afrika und Asien kann das Gepäck allerdings nur gegen Vorlage des Claimabschnitts abgeholt werden, erläutert Heinz Klewe, der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).
Hilfreich ist der Claimabschnitt vor allem bei
Gepäckverlust, sagt Sandra Kraft, Pressesprecherin von Lufthansa. Er dient als Beweis, dass ein wiedergefundenes Gepäckstück seinen rechtmäßigen Besitzer gefunden hat.
Fotocredits: A2882 Holger Hollemann
(dpa/tmn)