Brummender Auspuff: Was beim Auto-Tuning erlaubt ist
Stuttgart – Tiefe Karosserien, verdunkelte Scheiben, große Räder. Individualität und Optimierung des Serienzustandes schreiben Tuningfans ganz groß. Derzeit liegen elektronische Fahrwerke mit zahlreichen Einstellmöglichkeiten zwischen Komfort und Sport im Trend.
Nach wie vor gefragt sind Leichtmetallräder und verstärkt leichte Schmiederäder. «Das individuelle Auto wird weiterhin eine wichtige Rolle für Autofahrer spielen», sagt Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT).
Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) sieht einen Trend bei der optischen Veränderung. Mit einer Folierung ändere sich nicht nur die Farbe des Fahrzeugs. «Moderne Folierfolien lassen sich wie Papier bedrucken. Dadurch gibt es keine Grenzen bei der grafischen Gestaltung der Fahrzeuge.» Auch gibt es ein kleines Revival der Breitbaufahrzeuge aus den 1980er Jahren. Der Trend schwappe aus dem asiatischen Raum zurück nach Europa. Im Bereich der Lichttechnik setzen Fans vermehrt auf Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln und Rückleuchten im Flächenleuchten-Design.
Wichtig bei allen Veränderungen: eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder der Gang zum Kfz-Prüfer. «Änderungen an Fahrzeugen unterliegen vielfach gesetzlichen Regelungen. Werden diese nicht beachtet, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) kommen», sagt Schmidtke. Autos ohne BE sind auf öffentlichen Straßen verboten, der Versicherungsschutz kann entfallen und bei einer Kontrolle fallen Verwarnungsgelder oder Bußgelder und Punkte an.
Schmidtke rät, sich vor der Umrüstung über die Regeln und Gesetzgebungen zu informieren. «Seriöse Anbieter liefern die Produkte mit den notwendigen Gutachten und oder Genehmigungen, so dass Änderungsabnahmen in der Regel keine besondere Herausforderung bedeuten.» Umfangreiche Begutachtungen wie nach Totalumbauten müssen amtlich anerkannte Sachverständige durchführen. Nach dem Tuning und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere sollte man die Versicherung informieren, damit die Daten des versicherten Risikos gleichlautend sind und es im Schadensfall nicht zu Diskussionen kommt.
Doch was ist mit Gewährleistung und Garantie? «Dass sämtliche Garantieansprüche bei Verbau von Aftermarket-Zubehör entfallen, stimmt so nicht», sagt Schmidtke. «Auch wenn die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist, wogegen die Gewährleistung eine gesetzliche Grundlage hat.» Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen verbautem Tuning und Defekt liegen. Allerdings kann die Fahrzeuggarantie durch Tuning erlöschen, beispielsweise bei einem nachträglichen Motortuning auf Motor und Antriebseinheit.
Alles, was nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist, ist eine technische Änderung, also ein nachträgliches Tuning. Technische Änderungen am Auto müssen rechtskonform sein und sind häufig abnahme- und/oder eintragungspflichtig. «Autofahrer sollten dringend darauf achten, dass den Bauteilen entsprechende Prüfzeugnisse beiliegen», sagt Thorsten Rechtien vom Tüv Rheinland. Gültige Prüfzeugnisse sind ABE oder Teilegutachten. Dazu zähle aber auch, dass die Auflagen des Prüfzeugnisses eingehalten werden müssen und die Bauteile korrekt montiert wurden.
Laut Caasmann werde das klassische Motortuning bei schon weitgehend technisch ausgereizten Motoren abnehmen. «Es reicht nicht mehr, nur die Leistung zu erhöhen. Das Abgasverhalten muss auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen», sagt er. Und die zulässigen Geräuschwerte sind über die Jahre ebenfalls immer weiter gesunken, woran sich auch die Tuninganlagen halten müssen.
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(dpa/tmn)