Was bringt der „Marktwächter“?

BörseAb Februar 20105 sollen die Systeme „Marktwächter Digitale Welt“ und „Marktwächter Finanzmarkt“ ihren Dienst aufnehmen. Ihre Aufgabe besteht in der Früherkennung von Missständen bei Finanzangeboten und kostenpflichtigen Internetdiensten. Das Verbraucherministerium des Bundes unterstützt die Einführung des Warnsystems mit 1,5 Millionen Euro und sieht Vorteile sowohl für den Verbraucher als auch auf Seiten der Wirtschaft.

Wie arbeiten die Marktwächter?

Bei beiden Marktwächtern handelt es sich nicht um vollautomatische, sondern um von Menschen kontrollierte Systeme. Die mit der Marktkontrolle beauftragten Mitarbeiter werten vor allem Beschwerden, aber auch Anfragen von Verbrauchern aus und alarmieren die Finanzaufsicht, sobald sie Auffälligkeiten feststellen. Mit den notwendigen Arbeiten auf dem Finanzmarkt sind speziell geschulte Mitarbeiter der Verbraucherzentralen in Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg beauftragt. Das Online-Marktgeschehen beobachten hingegen die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Dabei achtet der Marktwächter Digitale Welt vor allem auf den Online-Einkauf und auf mobile Telekommunikationsdienstleistungen, während sich der Finanzmarktwächter um Versicherungen und Kredite sowie um den grauen Kapitalmarkt kümmert.

Die Konsequenzen der Beobachtungen und Analysen

Die Marktwächter auf dem Finanzsektor geben ihre Erkenntnisse und Einschätzungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen weiter. Die BaFin kann die weitere Werbung für einzelne Dienstleistungen einschränken oder auch vollständig untersagen, wenn sie den Anlegerschutz als nicht hinreichend erfüllt einstuft. Bei ihrer Bewertung achten die Marktwächter besonders auf die Angaben im Verkaufsprospekt. Eine weitere Aufgabe der Verbraucherschützer besteht darin, die Neueinführung nicht statthafter Schneeballsysteme zu unterbinden. Die Marktwächter im digitalen Bereich leiten ihre Erkenntnisse je nach deren Art und Umfang an das Bundeskartellamt, die Datenschutzbehörden der Bundesländer oder an die Bundesnetzagentur weiter. Die notwendigen Gegenmaßnahmen beschließt die jeweils zuständige und durch die Marktwächter benachrichtigte Behörde.

Wie wird die Einführung des Marktwächters bewertet?

Erwartungsgemäß sehen die meisten Finanzdienstleister und Internet-Anbieter die Kompetenzen der Marktwächter als überzogen an, während die Vertreter von Verbraucherverbänden strengere Regeln anmahnen. Eine weitgehende Einigkeit zumindest zwischen den größeren Banken und Versicherungen sowie den Verbraucherschützern besteht dahingehend, dass die Produkte des grauen Kapitalmarktes dringend stärker als bislang zu kontrollieren sind. Die Verbraucherschützer fordern sogar ein grundsätzliches Verbot, diese weiterhin privaten Anlegern anzubieten. Uneinig sind sich beide Seiten auch über die Frage, ob die Vereinfachungen für junge Unternehmen zu eng oder zu weit gefasst sind. Dass sich der Anlegerschutz ebenso wie der Verbraucherschutz im Internet dank der Marktwächter spürbar verbessern wird, stellt keine Seite infrage.

Fotorechte: ThinkStock, iStock, pablographix

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