Betrunkener Fußgänger haftet bei Unfall allein
Jena – Wer nachts stark betrunken auf einer Landstraße plötzlich auf die Fahrbahn läuft, kann allein haften müssen, wenn er überfahren wird. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena, über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 1 U 540/16).
Ein mit 2,07 Promille im Blut stark betrunkener Mann war im Dunklen auf einer Landstraße unterwegs. Ein Auto erfasste ihn, als er auf die Fahrbahn lief. Direkt danach überfuhr ein zweites Auto den am Boden Liegenden. Gegen beide Fahrer klagte die Krankenkasse des Mannes.
Das hatte vor Gericht keinen Erfolg. Beide Fahrer seien von jeder Haftung freizusprechen. Der verletzte Fußgänger trage eine erhebliche Mitschuld am Unfall. «Im Zustand alkoholbedingter Verkehrsuntüchtigkeit» habe der Mann am Straßenverkehr teilgenommen. Er hätte zudem am linken Fahrbahnrand gehen müssen, da die Straße an der betreffenden Stelle weder über einen Gehweg noch einen Seitenstreifen verfügte und er auch noch dunkle Kleidung trug.
Fotocredits: Ole Spata
(dpa/tmn)