Beim Parken von E-Scootern auch an Sehbehinderte denken
Hamburg – Steht es sicher? Ist es kein Hindernis für andere? Wer das eigene Fahrrad abstellt, macht sich selbstverständlich solche Gedanken – schon im eigenen Interesse.
Ganz anders sieht es offenbar bei E-Tretrollern und Rädern zum Leihen aus. Insbesondere für Blinde und Sehbehinderte würden rücksichtslos mitten auf Geh- oder Überwegen abgestellte Scooter und Co. zum Problem,
beklagt Heiko Kuhnert vom Blinden- und Sehbehindertenverband Hamburg.
Bei seinem Verband häufen sich die Beschwerden über die Gefährte, die Gehwege versperren, Stolperfallen darstellen und Blinden sowie Sehbehinderten die Orientierung erschweren. Auf der anderen Seite können wild abgestellte Scooter und Räder aber auch für Kinder, die ihre Umgebung nicht immer so im Blick haben, zur Gefahr werden – genau wie für Tagträumer oder Menschen, die aufs Smartphone starren.
Grundsätzlich ist es erlaubt, E-Tretroller wie auch Fahrräder auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen, am Straßenrand, auf Grünstreifen oder in Fußgängerzonen zu parken. Sie dürfen dabei aber weder andere Verkehrsteilnehmer behindern noch Rettungswege für die Feuerwehr blockieren.
Zur Person: Heiko Kuhnert ist Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVH) Hamburg.
Fotocredits: Zacharie Scheurer
(dpa/tmn)