Bei unkorrekter Sitzposition muss Beifahrer mithaften
München – Wer im Auto nicht normal sitzt, muss damit rechnen, auch nach einem unverschuldetem Unfall mithaften zu müssen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor, auf das der ADAC hinweist.
Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer mit Beifahrerin. Der Frau fiel etwas aus der Hand in den Fußraum. In dem Moment, als sie sich danach bückte, fuhr ein anderes Auto auf. Dadurch stieß die Frau mit dem Kopf hart gegen das Handschuhfach. Wegen der erlittenen schweren Schädelprellung forderte sie Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers. Die wollte nicht zahlen und argumentierte: Hätte die Frau nicht diese gebückte Haltung eingenommen, hätte der Gurt sie vor der Verletzung geschützt.
Das Gericht folgte zum Teil dieser Ansicht und befand: In der normalen Sitzposition hätte die Frau die schweren Verletzungen nicht erlitten. Wer Sicherungssysteme nicht ordnungsgemäß nutzt oder sich nicht anschnallt, müsse mit einer Mithaftung rechnen. Das Gericht empfand hier 40 Prozent für die Frau als angemessen, da es sich um einen unglücklichen Zusammenhang handelte, dass sie sich gerade im Moment des Aufpralls herabbeugte, aber ansonsten korrekt angeschnallt war (Az.: 10 U 2718/15).
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(dpa/tmn)