Bei Partyschminke auf Konservierungsstoffe achten
Köln – Halloween steht vor der Tür, auch die Karnevalszeit beginnt bald wieder – und damit die Hochsaison der Partyschminke. Wer mit Pusteln, Rötungen und Reizungen auf Gesichtsfarben reagiert, sollte aber Produkte mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinone vermeiden.
Zu dieser Vorsichtsmaßnahme rät Greta Dau, Lebensmittelchemikerin beim Tüv Rheinland. Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Stoffe allergische Reaktionen auslösen können.
Nachdem in den vergangenen Jahren schon einige konservierende Inhaltsstoffe verboten wurden, gilt dies ab Februar 2017 auch für Methylisothiazolinone. Ob sie verwendet wurden, steht auf der Liste der Inhaltsstoffe, die jedem Produkt beiliegen muss.
Wer alte Schminke erneut benutzt möchte, sollte natürlich auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Es kann stattdessen auch das Bild eines geöffneten Tiegels auf dem Produkt geben, in dem die Zahl der Haltbarkeitsmonate ab Öffnung steht. Die Expertin empfiehlt, bei neuen Produkten gleich auf der Verpackung zu notieren, wann diese geöffnet wurden.
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(dpa/tmn)