Bei den VIPs abgeschaut: Die schönsten Abendkleider
Bei der Auswahl des Kleides kommt es natürlich immer auch auf den Anlass an, daneben ist die Figur und das Alter der Trägerin ein weiterer wichtiger Aspekt. Wobei uns die Promis da so einiges vormachen, was tatsächlich geht und was eher nicht so gut aussieht.
Die meisten VIPs haben eher gar keine bis nur kleine Probleme mit dem Aussehen und der Figur und dennoch neigen auch sie manchmal zu Fehlgriffen. Wie das aussehen kann, zeigen Berichte in Blogs und Bilder von öffentlichen Auftritten. Auch wenn die Abendkleider der VIPs in der Regel Modellkleider sind, kann es schon mal vorkommen, dass zwei Promi-Damen im gleichen Kleid auftauchen. Ist das der Fall, können wir uns selbst davon überzeugen, dass das eine oder andere Abendkleid an Victoria Beckham bzw. an Eva Longoria vielleicht besser oder weniger gut aussieht.
Welche Länge darf es haben?
Ein Abendkleid muss heute nicht mehr zwingend bodenlang sein, bei mancher Trägerin sieht ein wadenlanges oder gar kurzes Abendkleid sogar besser aus, als eine lange Robe, die eher an ein Ballkleid erinnert. Wenn die Festlichkeit schon am Mittag oder am Nachmittag beginnt, dann sollte man nicht unbedingt ein langes Kleid wählen. Handelt es sich um einen Anlass, der am Abend startet, dann geht eigentlich ein langes Abendkleid immer. Bei Hochzeiten oder anderen Festen, wo schon in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass Abendgarderobe erwünscht ist, sollte man sich dezent erkundigen, ob es lang oder kurz sein darf, denn nichts sieht auf einem Gruppenfoto unschöner aus, als Frauen die in unterschiedlich langen Kleidern abgebildet sind. Man darf also bei einer Hochzeitseinladung getrost das Brautpaar anrufen und hier nachfragen, wenn es aus dem Einladungstext nicht eindeutig hervorgeht.
Was trägt man drunter?
Neben dem Abendkleid ist die dazu passende Unterwäsche wichtig. Sie sollte so sein, dass sich nach Möglichkeit nichts abzeichnet. Auch BH-Träger sollten nicht zu sehen sein. Und noch etwas, bei einer Hochzeit ist die Farbe weiß der Braut vorbehalten.