Bei Crash mit Gegenverkehr haftet Fahrer allein

Itzehoe – Auf der eigenen Spur zu bleiben, ist eine der wichtigsten Sicherheitsregeln im Straßenverkehr. Verstößt man gegen dieses Rechtsfahrgebot, haftet man bei einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr unter Umständen allein – auch wenn es sich bei dem anderen Fahrzeug um einen Lkw handelt.

Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe (Az.: 3 O 41/19), auf das der ADAC hinweist.

Im konkreten Fall war ein Wohnmobil auf einer Landstraße mit einem Lastwagen kollidiert, der auf der Gegenspur unterwegs war. Nach dem Unfall zahlten die Versicherungen je 50 Prozent des Schadens. Dagegen klagte der Lkw-Fahrer und forderte den vollen Schadenersatz: Er sei ausgewichen und habe den Unfall dennoch nicht vermeiden können.

Das Gericht gab ihm Recht. Denn die Beweisaufnahme ergab, dass der Fahrer des Wohnmobils gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen habe. Auf Fotos sei durch Reifenspuren erkennbar, dass der Lastwagen im Bereich der Kollision neben der Fahrbahn im Grünstreifen gefahren war. Durch die Ausmaße der Fahrzeuge ergebe sich eindeutig, dass sich das Wohnmobil auf der Fahrspur des Lkw befunden haben musste.

Betriebsgefahr spielt in dem Fall keine Rolle

Entsprechend treffe den Wohnmobilfahrer die alleinige Schuld. Zwar gehe von einem Lkw eine größere Betriebsgefahr aus. Diese müsse aber vollständig hinter dessen Fehlverhalten zurücktreten.

Das Gericht hielt fest: Das Rechtsfahrgebot einzuhalten, sei eine grundlegende und wichtige Sorgfaltsanforderung im Straßenverkehr. Ein Verstoß sei schwerwiegend und führe dazu, dass die Betriebsgefahr des anderen Beteiligten vollständig zurücktritt.

Fotocredits: Carsten Rehder
(dpa/tmn)

(dpa)
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