Baranowsky über Dembélé: «Suspendierung ist nicht rechtens»

Duisburg (dpa) – Ulf Baranowsky ist Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballer. Im Interview der Deutschen Presse-Agentur ordnet er den Fall Ousmane Dembélé ein.

Herr Baranowsky, was halten Sie vom Trainingsstreik von Ousmane Dembélé?

Ulf Baranowsky: Das ist rechtlich betrachtet gar kein Streik. Ein Streik ist, wenn eine Gruppe die Arbeit niederlegt, um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erzielen. Unentschuldigt beim Training zu fehlen, ist ein arbeitsrechtlicher Verstoß.

Also war die Suspendierung durch den BVB richtig?

Baranowsky: Eine Suspendierung ist in so einem Fall nicht rechtens. Sie würde voraussetzen, dass der Betriebsfrieden in erheblichem Maß gestört ist. Das ist hier offensichtlich nicht gegeben. Der Spieler könnte seine Teilnahme am Mannschaftstraining einklagen. Das ist gegenwärtig aber wohl eher eine theoretische Diskussion.

Welche Maßnahmen dürfte der Verein ergreifen?

Baranowsky: Für die Zeit, in der ein Spieler unentschuldigt fehlt, besteht kein Gehaltsanspruch. Falls eine entsprechende Vertragsklausel besteht, kann auch eine Vertragsstrafe ausgesprochen werden. Das wäre für einen unentschuldigt versäumten Trainingstag in der Regel ein Tagessatz. Zudem kann der Club eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall gegebenenfalls kündigen. Eine Kündigung kann aber nicht im Sinne des Clubs sein, da dann ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

Verurteilen Sie das Verhalten des Spielers?

Baranowsky: Wir als VDV empfehlen natürlich niemandem, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachzukommen. Ein Spieler sollte seine Einflussmöglichkeiten auch realistisch einordnen. Indem er Druck aufbaut, verbessert er seine Situation in der Regel nicht. Im Endeffekt fällt die Entscheidung zwischen den Clubs. Aber man muss auch bedenken, dass wir es mit einem sehr jungen Spieler zu tun haben. Oftmals sind diese nur ein Spielball von Beratern, Vermittlern und Clubs. Sie befinden sich im Spinnennetz wirtschaftlicher Interessen.

Kann dieser Fall sinnbildlich dafür stehen, dass die Sitten im Fußball verrohen?

Baranowsky: Solche Einzelfälle hat es früher schon gegeben und kann es auch in Zukunft geben. Ich sehe sie dennoch als Einzelfälle. Wir sollten aber nicht nur dem Spieler den Schwarzen Peter zuschieben, sondern dürfen auch nicht vergessen, dass gerade die Clubs oft zu fragwürdigen und teilweise illegalen Mitteln greifen, um unerwünschte Spieler von der Gehaltsliste zu bekommen; beispielsweise, indem sie mit persönlichen Konsequenzen drohen oder Profis vom Mannschaftstraining ausschließen. Sowas ist auch nicht in Ordnung.

Halten Sie eine weitere Zusammenarbeit zwischen Dembélé und dem Verein für möglich?

Baranowsky: Falls ein Transfer nicht zustande kommt, werden sich beide Seiten zusammenraufen müssen. Der Spieler will schließlich seinen Marktwert ausbauen und sein Gehalt mit Erfolgsprämien aufbessern. Doch das kann er nur, wenn er spielt und Leistung bringt.

ZUR PERSON: Ulf Baranowsky (43) ist seit 2004 Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV (Vereinigung der Vertragsfußballer).

Fotocredits: Jürgen Fromme

(dpa)
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