Bahnkunden sollen Entschädigung online beantragen können

Berlin – Bei Verspätungen und Zugausfällen sollen Fahrgäste der
Deutschen Bahn sich spätestens in zwei Jahren auch online Geld zurück holen können. Bislang benötigen sie ein Papierformular.

«Spätestens 2021 wird es möglich sein, Fahrgastrechte auch online bei uns geltend zu machen. Wir bereiten unser IT-System darauf vor», sagte Konzernchef Richard Lutz der Wochenzeitung «Die Zeit». Nach seinen Angaben steigen die Fahrgastzahlen im Fernverkehr weiter. «Dieses Jahr peilen wir über 150 Millionen Fahrgäste an.» 2018 waren es knapp 148 Millionen gewesen.

Im vergangenen Jahr hatten 2,7 Millionen
Fahrgäste Entschädigungen beantragt. Bei mindestens einer Stunde Verspätung gibt es ein Viertel des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte.

Lutz reagierte im Interview auf ein Ultimatum des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer. Der CSU-Politiker hatte bis zum 14. November Konzepte für Verbesserungen im Konzern verlangt, darunter auch gegen Zugausfälle und Verspätungen. «Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht», sagte Lutz. «Jeder weiß: Die Bahn wird nicht von heute auf morgen rundum besser, dafür braucht es Jahre.» Die Fakten zeigten, dass der Konzern Fortschritte mache.

Angesichts der Affäre um fragwürdige Beraterverträge kündigte der Vorstandschef Konsequenzen an. «Wir werden die Beraterkosten in Deutschland auf maximal 100 Millionen Euro jährlich begrenzen. Für ein Unternehmen unserer Größe liegt das im Rahmen.» Wieviel Geld die Bahn bislang für Berater ausgibt, sagte Lutz nicht. Auf die Frage, ob die Bahn dafür von 2012 bis 2018 zwei Milliarden Euro aufgewandt habe, sagte Lutz: «Die Zahl ist erheblich zu hoch.»

Fotocredits: Marius Becker
(dpa)

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