Autozulassung ab Oktober auch digital
Berlin – Um ein Auto oder Motorrad ab Oktober online anzumelden, braucht man nicht nur einen Internetzugang. «Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig.
Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt», erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.
Die KÜS ist Partner des Projekts «
Internetbasierte Fahrzeugzulassung» (i-Kfz), mit dem das Bundesverkehrsministerium seit 2015 die Fahrzeugzulassung schrittweise digitalisieren will.
In der Praxis könnte die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen: Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter sich mittels Personalausweis samit PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und AusweisApp 2. Dann muss im Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden.
Daten eingeben und Kennzeichen auswählen
In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle nötigen Daten ein – etwa Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters.
Dann wählt man ein freies Kennzeichen aus oder gibt ein reserviertes Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen an. Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, danach zahlt man.
Den Antrag prüft dann ein Sachbearbeiter. Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen kommen per Post – zwei bis drei Tage können bis dahin vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.
Neben der Erstzulassung können Fahrzeughalter auch die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online erledigen. Bereits jetzt können Fahrzeuge online abgemeldet und wieder zugelassen werden.
Fotocredits: Arne Immanuel Bänsch
(dpa/tmn)