Autofahrer müssen sich vorher informieren
Magdeburg – Autofahrer müssen sich über Umweltzonen in einer Stadt informieren. Das gilt auch dann, wenn sie über private Parkplätze einfahren. Das zeigt ein Urteil (Az.: 50 OW i 105/18) des Amtsgerichts Magdeburg, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall bewegte sich ein Autofahrer mit seinem 18 Jahre altem Fahrzeug und roter Umweltplakette verbotenerweise in der Umweltzone einer Innenstadt. Er sei über einen Restaurantparkplatz eingefahren und habe den Privatparkplatz an einer anderen Stelle als bei der Einfahrt verlassen. Dort hätten keine Schilder auf die Zone hingewiesen. So wehrte er sich gegen die 80 Euro Bußgeld.
Autofahrer muss «Zonenbewusstsein» haben
Ohne Erfolg. Letztlich konnte aufgrund widersprüchlicher Aussagen des Beschuldigten nicht geklärt werden können, wie er genau in die Innenstadt gefahren war. Doch die Umweltzone war dort bereits seit 2012 existent, hatte die Verwaltungsbehörde angegeben und auf die Existenz von entsprechenden Schildern an allen Straßenzufahrten hingewiesen.
Laut Gericht wäre der Mann verpflichtet gewesen, sich zu informieren, auch wenn er über einen privaten Parkplatz eine andere Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum nimmt. Er müsse ein «Zonenbewusstsein» haben und prüfen, ob sich in der Innenstadt eine Umweltzone befindet.
Fotocredits: Fredrik von Erichsen
(dpa/tmn)