Auch Radfahrern droht bei 1,6 Promille Führerscheinentzug
Berlin – Betrunken auf dem Fahrrad radeln? Das ist auch am Himmelfahrtstag, den manche als Vatertag mit Alkohol feiern, eine gefährliche Idee. Zudem drohen nicht nur Auto- und Motorradfahrern harte Konsequenzen bei Alkoholvergehen, warnen ADAC und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Auch betrunkene Radler und Fußgänger müssen mit Folgen rechnen.
Wer auf dem Rad mit 1,6 Promille und mehr erwischt wird, begeht eine Straftat. Das zieht eine Strafe in Höhe von oftmals 30 Tagessätzen nach sich. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig. Sogar das Radfahren kann verboten werden, wenn dabei eine Wiederholungsgefahr erkannt wird.
Für Fußgänger gilt keine Alkoholgrenze. Aber verhalten sich stark betrunkene Fußgänger auffällig und werden deswegen kontrolliert, können sie den Führerschein verlieren, wenn Alkoholabhängigkeit- oder Missbrauch vorliege, so der ADAC.
Als sichere Alternativen für den Heimweg bieten sich beispielsweise Bus und Bahn oder ein Taxi an. Das gut abgeschlossene Fahrrad holt man besser nüchtern am nächsten Tag ab. Aber auch da gilt, im Zweifel das Fahrzeug lieber stehenzulassen. Denn der der Körper baut in der Regel nur circa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab.
Traditionell passieren an keinem anderen Tag im Jahr mehr Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Alkohol wie am Himmelfahrtstag, teilt die DVW mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamts mit.
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(dpa/tmn)