Auch mit Restalkohol das Auto lieber stehenlassen
Köln (dpa/tmn) – Wer abends auf der Karnevalsparty Alkohol trinkt, sollte sich nicht mehr ans Steuer seines Autos setzen oder aufs Motorrad schwingen. Aber auch am nächsten Morgen kann das ratsam sein.
Denn der Körper baut rund 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab, erklärt der Tüv Rheinland. Und so kann am nächsten Morgen noch entsprechend viel Restalkohol im Blut vorhanden sein.
Tückisch dabei: Diese Berechnungen bieten immer nur eine Orientierung, denn der menschliche Körper sei keine Maschine, erklärt der ADAC. Es gebe weder Wundermittel, die den Promille-Abbau beschleunigen, noch helfen etwa Kaffee oder Duschen dabei.
Schon kleine Mengen Restalkohol können gravierende Folgen haben: Wer 0,3 Promille im Blut hat, kann bereits eine Straftat begehen, wenn er etwa Schlangenlinien fährt oder alkoholbedingt einen Unfall baut. Dann sind laut ADAC nicht nur eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg fällig. Sondern der Fahrer muss auch seinen Führerschein abgeben – für mindestens sechs Monate. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit oder junge Fahrer unter 21 Jahren gelte sogar die Null-Promille-Regelung, so der Tüv Rheinland.
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(dpa)