Ansprüche von Flugreisenden bei verschärften Einreiseregeln
Hannover/Kempten – Israel lässt deutsche Reisende wegen des neuartigen Coronavirus nicht mehr ins Land – außer sie begeben sich nach der Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne. Diese Vorgabe bedeutet de facto ein Einreiseverbot und macht einen Urlaub unmöglich.
Bei einem behördlichen Einreiseverbot liege ein Fall von höherer Gewalt vor, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Es handele sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug ließen sich kostenfrei stornieren. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung seien aber ausgeschlossen.
Weil Israel die Einreise bei fehlendem Quarantänenachweis verweigere, müsse die Fluggesellschaft einem Passagier schon am Abflughafen in Deutschland den Zutritt zum Flugzeug verweigern, ergänzt der Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover. Die Beförderung kann somit nicht stattfinden. Der Experte für Reiserecht kommt ebenfalls zu dem Schluss: Flugpassagiere bekommen das Geld für ihr Ticket zurück.
Fluggesellschaften streichen Flüge
Lufthansa streicht als Folge der Einreisebeschränkungen ab 8. März alle Israel-Flüge nach Tel Aviv und Eilat für die kommenden drei Wochen, wie die Fluggesellschaft am Donnerstag mitteilte. Das gilt auch für Flüge von Swiss und Austrian Airlines. Die Lufthansa Group sehe sich zu dieser Einstellung aus wirtschaftlichen und operativen Gründen gezwungen, da viele Passagiere nicht mehr zur Einreise berechtigt seien, heißt es in der Mitteilung.
Easyjet rät Passagieren, sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen können. Das Flugprogramm von und nach Israel bleibe unberührt.
Die neuen Einreisebestimmungen für Israel
Die Einreise unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für nicht-israelische Staatsangehörige grundsätzlich ab dem 6. März nicht mehr möglich, informiert das Auswärtige Amt in seinem
Reise- und Sicherheitshinweis für Israel.
Ankommenden Passagieren werde die Einreise verweigert, falls sie keine Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für 14 Tage nachweisen können, erläutert das Staatliche Israelische Verkehrsbüro. Die Isolierung dürfe kein Hotel sein. Gäste etwa aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bereits in Israel sind, können den Angaben zufolge wie geplant ihren Aufenthalt fortsetzen. Niemand werde des Landes verwiesen, so das Verkehrsbüro.
Geld zurück bei abgesagter Pauschalreise
Pauschalreisende sind immer abgesichert: Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Das heißt, sie bekommen ihr angezahltes Geld vom Veranstalter zurück.
Der Studienreiseanbieter Studiosus hat wegen der neuen Einreisebestimmungen die nächsten Israel-Reisen abgesagt. Man sehe sich gezwungen, Reisen in einem ersten Schritt mit Abreise bis zum 15. März abzusagen, heißt es auf der
Webseite des Veranstalters. Man wisse derzeit nicht, wie lange die Einreisesperre gelte.
Wegen der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus besteht die Gefahr, dass weitere Länder ähnlich drastische Maßnahmen wie Israel ergreifen – und Urlauber damit kalt erwischen. Thailand etwa «empfiehlt» bereits Reisenden auch aus Deutschland, sich nach der Ankunft im Land in häusliche Quarantäne zu begeben. Urlauber werden allerdings nicht verpflichtet, in ihrem Hotel zu bleiben.
Was, wenn bei mir im Urlaub das Coronavirus nachgewiesen wird?
Das
Auswärtige Amt stellt klar: «Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.»
Fotocredits: Andreas Gebert
(dpa/tmn)