An Rettungsgasse denken: Richtiges Verhalten im Stau
München (dpa/tmn) – Von Samstag an haben alle 16 Bundesländer eine knappe Woche lang gleichzeitig Schulferien. Das dürfte für viele Staus sorgen. Der ADAC erklärt, was Fahrer beachten müssen, wenn auf der Autobahn Stillstand herrscht.
– Für Einsatzwagen müssen Fahrer eine Rettungsgasse frei machen. Andernfalls wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.
– Ohne Freisprecheinrichtung dürfen Fahrer nicht zum Handy greifen – das gilt auch im Stillstand solange der Motor läuft. Sonst drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
– Das Betreten der Fahrbahn ist verboten. Es ist nur im Notfall zum Sichern einer Unfallstelle erlaubt – nicht aber, um etwa eine Notdurft zu verrichten oder ein Kind zu wickeln. Hierfür wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
– Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, dürfen andere auch rechts überholen. Allerdings dürfen sie höchstens 20 km/h schneller sein als die Autos links von ihnen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
– Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.
– Tabu ist es, am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz zu fahren. Hier riskieren Fahrer 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
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(dpa)