An alle Vermieter: Macht endlich Schluss mit intransparenten Nebenkostenabrechnungen
Als Vermieter sitzen Sie häufig am längeren Hebel, was die jährliche – oder halbjährliche- Nebenkostenabrechnungen gegenüber dem Mieter angeht. Dennoch gibt es auch für Vermieter einige Regeln, die eingehalten werden sollten, um einen zufrieden und wohlgesonnen Mieter langfristig an die Wohnung zu binden, schließlich kostet die erneute Suche besonders über Makler wieder Geld. Zudem gibt es auch gesetzliche Vorschriften, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat und welche Positionen überhaupt wie dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfen.
Transparenz bei der Nebenkostenabrechnung verbessert Chancen beim Wohnungsmarkt
Viele Mieter informieren sich mittlerweile schon während der Wohnungssuche mit wem der Mietvertrag unterzeichnet wird, fragen unter Umständen Vormieter hinsichtlich ihrer Erfahrungen und suchen zudem unabhängige Portale auf, in denen sich Mieter untereinander austauschen können. Deshalb wird es für Vermieter wichtiger denn je, sofern eine eingestellte Wohnung auf dem Wohnungsmarkt auch Erfolg bringen und demnach schnellstmöglich wieder vermietet werden soll, auch unter den Mieter und Mietergesellschaften einen guten Ruf zu bewahren. Höchstmögliche Transparenz bei der erstellten Nebenkostenabrechnung ist ein Faktor, der Mietern in Zeiten von nahezu ständig steigenden Nebenkosten immer wichtiger wird.
Reichen Sie eine vollständig quittierte Nebenkostenabrechnung ein
Für Mieter ist es nur selten wirklich nachzuvollziehen, wie sich die Höhe der Nebenkosten im Einzelnen berechnet. Daher ist es umso wichtiger, dass sowohl alle Positionen einzeln aufgeführt werden, als auch dass die Höhe der Kostenfaktoren mit den jeweiligen Belegen quittiert wird. Über eine Heizölbestellung beispielsweise lässt sich das unkompliziert je nach bestellten Litern realisieren, aber auch andere Heizvarianten können anständig quittiert abgerechnet und mit der Abrechnung an den Mieter übergeben werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Splitterpositionen auch nur dann berechnet werden, wenn Sie als Vermieter das Recht dazu haben. Die prozentuale Aufteilung ist bei einigen Kostenstellen sogar mit genau festgeschriebener Höhe gesetzlich verankert und sollte dementsprechend auch so in der Nebenkostenabrechnung dokumentiert werden.
Wenn Vermieter und Mieter Hand in Hand arbeiten
Ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter muss keine Seltenheit und noch nicht einmal mit höheren Aufwendungen verbunden sein. Dem Mieter über eine transparente Abrechnung ein Stück entgegenzukommen, sorgt für ein langfristig gutes und faires Verhältnis.
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