Aktuelle Meldungen zur Lebensmittelinformationsverordnung
Ob es um Nährwertangaben geht, oder die Frage ob ein Produkt light ist oder nicht – der rechtliche Hintergrund für die Lebensmittelkennzeichnung ist unter anderem in der Lebensmittelverordnung fixiert. Doch was hat sich 2011 mit der neuen Verordnung geändert? Infos findet man z.B. auf Etimark.de.
Inhalte der neuen Lebensmittelinformationsverordnung
Ob es um Nährwertangaben geht, oder die Frage ob ein Produkt light ist oder nicht – der rechtliche Hintergrund für die Lebensmittelkennzeichnung ist unter anderem in der Lebensmittelverordnung fixiert. Doch was hat sich 2011 mit der neuen Verordnung geändert? Seit Dezember 2011 gilt eine neue Lebensmittelinformationsverordnung. Sie hat lange Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2014, teils bis 2016. Einiges hat sich geändert.Es sind Nährwertangaben verpflichtend. Ausnahmen bestehen allerdings – wie für Alkoholika mit einem Alkoholanteil von mehr als 1,2 Prozent. Auch für lose Ware und Erzeugnisse, die nicht verarbeitet wurden, besteht keine Pflicht zur Nährwertangabe. Brennwert, gesättigte Fettsäuren, Fettgehalt, Kohlenhydrategehalt, Zucker, Salzanteil wie Eiweißgehalt müssen also auf fast jedem Lebensmittel zwangsweise angegeben werden. Die Werte beziehen sich auf hundert Gramm bzw. hundert Milliliter. Die Allergenkennzeichnung ist nun auch für lose Ware verpflichtend. Bisher war sie nur für Fertigprodukte zwingend. Bei der Schriftgröße für die Lebensmittelkennzeichung ist eine Mindestgröße vorgegeben. So hat die Schrifthöhe etwa 1,2 mm zu betragen. Auch ist es so dass die Herkunftsbezeichnung für Schweine-, Ziegen-, Schaf- und Geflügelfleisch verpflichtend ist. Die verpflichtende Kennzeichnung gilt für Frischfleisch, gekühlte Ware oder tiefgefrorenes Fleisch. Doch für verarbeitete Ware besteht keine Herkunftskennzeichungsspflicht. Auch Lebensmittelimititate müssen in Hinkunft deutlicher deklariert werden.
Aktuelle Meldungen zur Lebensmittelinformationsverordnung
Es gibt in der neuen Verordnung weiterhin keine konsumentenfreundliche Ampelregelung bei der Nährwertangabe. Somit erkennen Verbraucher wieder nicht auf einen Blick, ob der Gehalt eines Lebensmittels an Fett, Zucker, Eiweiß niedrig, mittel oder hoch ist. Die vorgeschriebene Minimalschriftgröße auf den Verpackungen wird von Kritikern als zu klein eingeschätzt. Bei der losen Ware fehlt ein Zutatenverzeichnis. Da die Bezeichnung „Imitat“ nicht unbedingt auf der Verpackung stehen muss, ist ein solches für den Verbraucher erst recht nicht zu erkennen. Die Ausnahmen für Alkoholika bei der Nährwertkennzeichnung findet bei der Verbraucherzentrale Deutschlands keinen Anklang. Laut aktuellen Meldungen ist es auch so, dass der Käufer dadurch, dass allgemeine Bezeichnungen der Klasse wie Kräutermischung und Gewürz im Zutatenverzeichnis erlaubt sind, die wahren Zutaten nicht erfährt – was nicht optimal ist. Die langen Übergangsfristen werden in neuen Meldungen zur Lebensmittelinformationsverordnung auch kritisch eingeschätzt.
Fazit zur neuen Lebensmittelinformationsverordnung
Laut neuen Meldungen zur Verordnung, wie etwa von der Verbraucherzentrale Deutschlands, verbessert sich durch die aktuelle Regelung einiges. Doch bleiben auch einige ungünstige Inhalte bestehen. Für Konsumenten sind die Vorschriften nämlich teilweise nicht optimal gestaltet.
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