Ab März gilt das neue Versicherungskennzeichen für Mopeds
Auto /
02 Mrz 2019
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Essen – Ab dem 1. März gilt nur noch das neue grüne Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs brauchen so ein Kennzeichen.
Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit hin (ifz). Das bisherige blaue Kennzeichen ist dann abgelaufen. Das Kennzeichen gilt als Nachweis für die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung. Zweiradfahrer bekommen es von ihrer Versicherungsgesellschaft. Die Farben der jeweils gültigen Farben wechseln im Jahrestakt zwischen Schwarz, Blau und Grün.
Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)