Ab 1. März gilt das neue Versicherungskennzeichen für Mopeds
Auto /
13 Feb 2018
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Henstedt-Ulzburg – Ab dem 1. März gilt nur noch das neue blaue Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen so ein Kennzeichen.
Das bisherige schwarze Kennzeichen ist dann abgelaufen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam. Mit dem Kennzeichen weisen die Zweiradfahrer auf ihre gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hin, ohne die sie ihr Fahrzeug nicht fahren dürfen. Die neuen Schilder gibt es über den Versicherer. Die jeweils gültigen Farben ändern sich jährlich.
Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)