Von Befristung zu Befristung – Wie häufig ist ein befristeter Vertrag möglich?

Nach 88 Arbeitsverträgen stand die Postbotin Anja Helffenstein plötzlich vor der Arbeitslosigkeit. 17 Jahre lang hatte sie fast durchgängig für die Post gearbeitet, dann wurde ihr Vertrag nicht verlängert. Solche Kettenbefristungen sind in Deutschland gesetzlich erlaubt. Allerdings müssen Sachgründe vorliegen und manche Befristungen sind sogar ungültig. Helffenstein gelang es, mithilfe eines Fachanwaltes ihre Festanstellung vor Gericht durchzusetzen.

Befristete Verträge nur unter Umständen legal

Fast die Hälfte aller Neuanstellungen werden inzwischen befristet vergeben. Innerhalb der ersten zwei Jahre ist dies ohne Angabe von Gründen möglich. Deswegen nutzen immer mehr Unternehmen diese Regelung, um neue Mitarbeiter über die Probezeit von sechs Monaten hinaus zu testen oder um die Angestellten flexibel kündigen zu können. Darüber hinausgehende Befristungen entsprechen immer dann dem Arbeitsrecht, wenn sogenannte Sachgründe vorliegen, die eine längere Beschäftigung nicht ermöglichen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Stelle nur für einen gewissen Zeitraum besetzt werden soll. Gründe dafür sind beispielsweise eine Elternzeit-Vertretung oder ein kurzfristig oder saisonbedingtes höheres Arbeitsvolumen. Unwirksam ist eine Befristung allerdings dann, wenn der Angestellte mit der Arbeit begonnen hat, bevor der Arbeitsvertag unterschrieben wurde, oder ein Missbrauch der Regelung vorliegt.

Rechte für die Angestellten

Ein Sachgrund ist nicht immer ausreichend, um eine Kettenbefristung zu legalisieren. Im Falle der Postbotin Helffenstein lagen von Urlaubs- über Elternzeitvertretung die verschiedensten Gründe vor, die eine Befristung rechtfertigten. Dennoch gelang es ihr, ihre Festanstellung zu erstreiten. Eine gute Faustregel ist, dass eine Beschäftigung von mehr als vier Jahren oder mehr als sechs Verlängerungen des Arbeitsvertrages ein Hinweis auf rechtmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers sind. Ausgenommen sind allerdings Kunst, Presse und Wissenschaft. Hier sind Kettenbefristungen auch über diesen Zeitraum hinaus zulässig. Wer in einer anderen Branche tätig ist und seit Jahren in unsicheren Arbeitsverhältnissen lebt, sollte den Weg zum Fachanwalt wählen: Er kann feststellen, ob der Versuch, vor Gericht eine Festanstellung zu erstreiten, ein erfolgsversprechender Weg ist. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie auch auf dieser Webseite.

Festanstellung erstreiten

Wer sich seit Jahren von einem Arbeitsvertrag zum nächsten hangelt, sollte die Beratung eines Experten für Arbeitsrecht nutzen. Er kann einschätzen, ob es sich lohnt, eine Festanstellung vor Gericht zu erstreiten. Wer bereits keine Verlängerung erhalten hat, muss schnell handeln: Spätestens drei Wochen nach Ablauf des Arbeitsvertrages muss die Klage vor Gericht eingegangen sein.

 

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