Tipps für Verbraucher: Diese Gesetze gelten ab 2016
Allgemein /
28 Jan 2016
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2016 ist Schluss mit Kontonummer und Bankleitzahl, mit Fahrten zum Wertstoffhof und mit Wohnungen ohne Rauchmelder! Warum? Weil in diesem Jahr viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten, die dem Verbraucher in den meisten Fällen zu Gute kommen.
Überblick über 13 gesetzlichen Neuerungen 2016
- Für alle Finanztransaktionen ist ab sofort nur noch die IBAN (International Bank Account Number) nötig – selbst für Inlandsüberweisungen. Bankleitzahl und Kontonummer sind diesbezüglich hinfällig.
- Mit dem Basiskonto erhält jeder Verbraucher in der EU das Recht auf ein einfaches Girokonto mit grundlegenden Funktionen. Dieses Konto dürfen auch Arbeitslose, Obdachlose oder Asylbewerber eröffnen.
- Kreditnehmer sind ab diesem Jahr besser vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen geschützt.
- Elektroschrott darf seit 2016 auch bei Händlern abgegeben werden. Aufgrund des neuen Elektrogesetzes sind diese dann verpflichtet, die Altgeräte umweltgerecht zu entsorgen.
- Nährwerte auf verpackten Lebensmitteln müssen seit diesem noch ausführlicher gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Nahrungsmittel, die im Internet erworben werden.
- Die Schadstoffwerte für Kinderspielzeuge werden nun strenger geregelt. Gefährliche Substanzen sollen nicht weiter die Gesundheit der Kinder bedrohen.
- Der Kindergeldbetrag erhöht sich um zwei Euro. Eltern mit geringem Einkommen können zudem einen höheren Kinderzuschlag beantragen.
- Pensionäre erhalten eine um bis zu fünf Prozent höhere Rente.
- Hartz-IV- und BAföG-Sätze werden neu bemessen und dementsprechend angehoben.
- Fast überall in Deutschland gilt spätestens seit 2016 die Rauchmelderpflicht. Vermieter und Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, in den Wohnräumen Rauchwarner anzubringen.
- Die Kreditsumme der KfW verdoppelt sich auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.
- Hausbauer müssen trotzdem auf strengere Regelungen zur Einsparung von Energie achten. Diese beziehen sich vorrangig auf die Heizung und die Warmwasserversorgung.
- Gesetzliche Krankenkasse verlangen seit Beginn des Jahres höher Mitgliedsbeiträge. Gleichzeitig versprechen sie verbesserte Leistungen, zum Beispiel in Bezug auf Rezeptzuzahlungen und Facharzttermine.
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