Wie ist die Rechtslage beim Wildcampen?

Berlin – Große Sprünge werden in diesem Reisesommer noch nicht möglich sein – gleichzeitig lädt gerade in diesen Zeiten die heimische Natur zu Ausflügen ein. Da liegt es nahe, an einem schönen Fleckchen einfach mal sein Zelt aufzuschlagen.

Wobei: Ist Wildcampen in Deutschland nicht verboten? «Die Antwort lautet Jein», sagt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de. «Es ist nicht grundsätzlich verboten, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.»

Beispiel: In Baden-Württemberg darf man überhaupt nicht in der freien Natur zelten. In Schleswig-Holstein ist eine einzige Nacht erlaubt – aber auch nicht mitten im Wald.

Im Zweifel bei der Behörde informieren

In Skandinavien gilt Jedermannsrecht – dort kann jeder in der Natur sein Zelt aufschlagen, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. In Deutschland gelte zwar nicht mehr überall das exakte Gegenteil, so der Rechtsanwalt aus Berlin. Aber: «Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dann muss ich davon ausgehen, dass es wahrscheinlich eher verboten ist.»

Wer es genau wissen will, fragt am besten beim Umweltamt, beim Naturschutzamt oder beim örtlichen Forstamt nach. Grundsätzlich verboten ist das Wildcampen in Nationalparks und Naturschutzgebieten.

Bußgeld kann empfindlich sein

Outdoor-Fans drohen Bußgelder, wenn sie unrechtmäßig auf öffentlichen Flächen campieren. In Nordrhein-Westfalen sind es Walentowski zufolge bis zu 150 Euro bei nicht geschützten Flächen und bis zu 300 Euro bei geschützten. In Bayern sind es entsprechend maximal 200 und bis zu 500 Euro. «Wer auf privatem Grund sein Lager aufschlägt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen», ergänzt der Anwalt.

Manchmal gibt es in geschützten Gebieten auch speziell eingerichtete Naturlager- oder Trekkingplätze mit ein wenig Infrastruktur wie Feuerstelle und Biotoilette – eine gute Alternative zum Wildcampen.

Ein Trick für Outdoor-Profis?

Und dann ist da noch eine rechtliche Grauzone: Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt. «Das Gesetz kennt biwakieren nicht, alle Regeln beziehen sich auf Campieren mit Zelt oder Wohnwagen», erklärt Walentowski. Biwakieren könnte also durchaus geduldet sein. Allerdings rät der Experte, sich im Zweifel noch einmal bei der jeweiligen Landesbehörde zu informieren.

Generell wichtig: niemals in der Natur offenes Feuer machen. «Die Erlaubnis zu zelten heißt nicht, auch Feuer machen zu dürfen», so der Jurist. «Wenn man da erwischt wird oder es sogar zu einem Waldbrand kommt, dann muss man die Folgekosten tragen.» Das kann schnell ein kleines Vermögen sein. Außerdem gilt: keinen Müll hinterlassen.

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

(dpa)
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