Gilt der Abstand zum Radler oder zur Markierung?

Berlin – Minimum 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts – so viel müssen Sie mit Ihrem Kfz mindestens beim Überholen von Radlern einhalten.

Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen – und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit.

Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 5, Absatz 4) ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen.

Fotocredits: Kirsten Neumann
(dpa/tmn)

(dpa)
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