So sind Anfänger sicher mit dem Bootsanhänger unterwegs
München – Mit einem Bootsanhänger verändert sich das Fahren. Wer es das erste Mal oder nach langer Pause wieder tun möchte, sollte sich erst einmal auf einer großen freien Fläche oder auf einem Verkehrsübungsplatz bewegen, rät ADAC SE. Besonders Rangieren und Rückwärtsfahren sind kniffelig.
«Im Hinterkopf sollte man immer haben, dass sich der Hänger beim Rückwärtsfahren anders verhält, als man es erwartet», erläutert Sprecherin Marion-Maxi Hartung. «Er bewegt sich in entgegengesetzter Richtung des Lenkradeinschlags.»
Ein kleiner Zettel kann helfen
Eine genaue Routenplanung kann insbesondere Einsteigern helfen: Breite und große Straßen sind für sie ratsamer als Strecken, die aufgrund von Serpentinen, schmalen Tunnel oder engen Gassen Probleme bereiten könnten.
Tipp: Einen Zettel mit den Gesamtmaßen des Gespanns inklusive Boot aufs Armaturenbrett kleben, um diese stets parat zu haben, falls unterwegs Schilder auf Höhen- oder Breitenbeschränkungen hinweisen.
Gerät der Hänger auf der Fahrt ins Schlingern, gilt: Tempo rausnehmen per getretener Kupplung oder bei Automatikautos durch Gas-Wegnehmen. Falsch wäre es, der Pendelbewegung hektisch entgegen zu lenken.
Auf Seitenwind achten
Besonders bei starkem Wind oder Brückenpassagen sollte man beachten, dass das Gespann aufgrund seiner höheren Angriffsfläche empfindlicher auf Seitenwind reagiert.
Freizeitkapitäne dürfen ihren Bootstrailer nicht überladen und müssen das Boot selbst und die darin enthaltene Ladung für Vollbremsungen und harte Manöver ausreichend sichern. Eine Schiffsschraube müssen sie zum Schutz vor Verletzungen immer abdecken.
Keine gesonderte Versicherung nötig
Ab einem Meter müssen Trailerfahrer überstehende Ladung wie etwa den Mast erkennbar kennzeichnen. Dazu müssen sie auch die entsprechenden Regularien der Reise- oder Transitländer beachten.
Ein reiner Bootsanhänger muss nicht zugelassen werden, und es gibt auch keine Versicherungspflicht. Solange er angekoppelt ist, kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für Schäden auf, die durch den Trailer verursacht werden.
Für die Zeit, in der er abgekoppelt ist, kann er separat versichert werden – entweder im Rahmen der Bootsversicherung oder einer Police nur für den Trailer.
Fotocredits: Marcus Brandt
(dpa/tmn)