Kein Widerrufsrecht für Hotelbuchungen

Kehl – Wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde die Ware zurückgeben und bekommt das gezahlte Geld zurück. Für die Buchung eines Hotelzimmers gilt dies jedoch nicht.

Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Der Grund: Es handelt sich um einen Beherbergungsvertrag. Es macht keinen Unterschied, ob das Hotelzimmer online, im Reisebüro oder direkt vor Ort gebucht wird.

Wer also ein Hotelzimmer gebucht hat und den Vertrag kündigt, muss in der Regel Stornogebühren zahlen. Ausnahme: Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Preis für das Zimmer nicht gezahlt werden muss. So handhaben es zum Beispiel große Buchungsportale bei vielen Angeboten, häufig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise.

Ist die Reise nicht möglich, sollte man so schnell wie möglich die Buchung stornieren, rät das Verbraucherzentrum. Tipp: Im Zweifel noch einmal im Hotel anrufen – und auf Kulanz des Hauses setzen.

In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass ersparte Aufwendungen vom zu zahlenden Preis abgezogen werden, wenn der Gast nicht erscheint. Kann das Zimmer zum gleichen Preis an einen anderen Urlauber vermietet werden, muss der Gast, der zuvor storniert hat, nicht zahlen. Das Problem: Die Beweislast liegt beim Kunden.

Fotocredits: Swen Pförtner
(dpa/tmn)

(dpa)
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