Nicht erlaubt: Parklücke durch Fußgänger frei halten lassen
Stuttgart – Täglich ärgern sich Autofahrer, wenn ihnen andere einen sicher geglaubten Parkplatz vor der Nase wegschnappen. Doch wer hat tatsächlich ein Anrecht darauf, in einer Lücke zu parken?
Laut Straßenverkehrsordnung hat derjenige Vorrang, der die Lücke zuerst unmittelbar erreicht, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das gelte auch dann, wenn ein Fahrer an der Lücke zunächst vorbeizieht, hält und dann rückwärts einparken will. Durch einen Fußgänger frei halten lassen dürfen Autofahrer eine Lücke aber nicht.
Genauso wenig dürfen Fahrer allerdings auf einen solchen menschlichen Platzhalter zufahren, um ihn zu vertreiben. Das könne als Nötigung ausgelegt werden, so die Dekra. Die Lücke gehört außerdem demjenigen, der direkt an einem frei werdenden Parkplatz wartet – das gelte aber nicht, wenn an der gegenüberliegenden Straßenseite gewartet wird.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)