DDR-Parlament einigt sich: Vor 25 Jahren beschließt Volkskammer Beitritt zur BRD

Die Abgeordneten der Volkskammer hatten es sich wirklich nicht leicht gemacht, in ausgedehnten und hitzigen Sitzungen stritten sie ausgiebig über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Streitgegenstand war nicht der Beitritt an sich, sondern der Zeitpunkt dafür. Vor 25 Jahren konnten sich die Parlamentarier endlich einigen – auf den 3. Oktober 1990, seither Tag der deutschen Einheit.

Am 23. August 1990, nachts um 2.47 Uhr, hatte das Gezerre ein Ende. Der Beitritt der DDR zum ehemaligen „Klassenfeind“ im Westen war beschlossene Sache. Zuvor hatte es ein Gezerre sondergleichen gegeben. Gregor Gysi, seinerzeit für die SED-Nachfolgepartei PDS im DDR-Parlament, rechnete zu Beginn der entscheidenden Volkskammersitzung am 22.August vor: Ganze 15 verschiedene Termine für den Beitritt seien debattiert worden, nun müsse Schluss damit sein. Gysi stellte die berechtigte Frage: „Welcher DDR-Bürger soll das noch verstehen?“ Die Antwort darauf musste er nicht liefern, sie war offensichtlich. Die Bevölkerung forderte die Einheit – so schnell wie möglich.

Alles geklärt – nur nicht das Wann

Die wichtigsten Stolpersteine waren längst weggeräumt. Die Wiedervereinigung war beschlossen, auch das das Wie: Die Volkskammer würde den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes beschließen. Dies war der einfachste und schnellste Weg. Und er wurde von den Bürgern in Ost wie West präferiert, wie Meinungsumfragen ergeben hatten. Offen war somit nur noch der Termin für die Wiedervereinigung – und über den herrschte in der Volkskammer lange Zeit Uneinigkeit. Gleichzeitig wuchs der Druck aus der DDR-Bevölkerung bedrohlich, die Menschen hatten genug von Diskussionen.

Einen weiteren Jahrestag wurde der DDR nicht zugestanden

Am 22. August rief DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière abermals das Parlament zusammen, er wollte über den von ihm bevorzugten Termin 14. Oktober abstimmen lassen. Doch ein gewichtiger Grund sprach gegen diesen Termin: Die DDR hätte dann am 7. Oktober noch einen weiteren Jahrestag erlebt, den 41. Das aber war den meisten Abgeordneten ein Dorn im Auge, sie wollten dem „Arbeiter- und Bauernstaat“ keinen erneuten Jahrestag zugestehen. Die Bundesregierung hatte sich aus der Diskussion weitgehend herausgehalten, sie erklärte lediglich jeden Zeitpunkt für „sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt“. Damit blieben nur vier Termine: der 3., 4., 5. und 6. Oktober.

Ein Beschluss, in dem zunächst etwas fehlt

In nächtlicher Sitzung einigten sich die DDR-Parlamentarier schließlich auf den 3. Oktober – und begingen dabei einen Fauxpas. Im Beschluss der Volkskammer hieß es nämlich lediglich: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.“ Damit hätte das DDR-Parlament nur seinen eigenen Beitritt beschlossen, nicht aber den der ganzen DDR. Der Beschluss wurde auf „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich…“ korrigiert und erneut vor den Abgeordneten verlesen. Wenig später waren die DDR und die deutsche Teilung Geschichte.

 

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