Autobrände richtig bekämpfen

Berlin – Es stinkt, es qualmt, dann züngeln Flammen unter der Motorhaube hervor: Wenn Autos Feuer fangen, kommen die Fahrer meist mit dem Schrecken davon, weil sie ihren Wagen noch abstellen und aussteigen können. Einige schaffen es auch, den Brand zu löschen.

Grundsätzlich fängt ein Auto nur äußerst schwer Feuer. «Verkleidung, Isolierung, Teppiche bestehen aus brandhemmendem Material», erläutert Burkhard Böttcher, ADAC-Fachreferent für Fahrzeugtechnik. Wenn es dennoch kokelt, sind häufig technische Defekte der Auslöser. Poröse Kabel und auslaufender Kraftstoff gehören zu den Klassikern. «Unmittelbar nach einem Unfall tropft Kraftstoff aus einer beschädigten Leitung auf einen heißen Kat und entzündet sich», schildert Böttcher eine brenzlige Situation. Aus schlecht gewarteten Dichtungen und Einspritzanlagen können ebenfalls Kraftstoff und Öl auslaufen und verbrennen. «Explosionen wie im Film kommen normalerweise nicht vor», sagt Böttcher.

Auch die Elektrik gehört zu den Risikobereichen, insbesondere wenn der unkundige Fahrzeugbesitzer daran gebastelt hat. «Da wird beim Einbau des Navis ein Kabel eingeklemmt, es kommt zum Kurzschluss und das war’s», erläutert Johann Gwehenberger, Leiter Unfallforschung im Technikzentrum der Allianz. Die beim Einbau großer Lautsprecher oft genutzte 100-Ampere-Sicherung sei brandgefährlich: Sie fliegt bei Überlastung nicht raus. Stattdessen läuft die Leitung heiß, das Kabel brennt durch. Erstes Alarmsignal ist der Gestank, den die schmorende Leitung im Wagen verbreitet.

Im Brandfall hat die eigene Sicherheit Vorrang vor Löschversuchen. «Auto abstellen, Warnblinkanlage an, raus, die 112 wählen und fertig», rät Böttcher. «So schützen Sie sich am besten.» Und natürlich sollte man andere schnellstmöglich aus brennenden Fahrzeugen herausziehen. Löschversuche seien eher etwas für Geübte, «sonst verlieren Sie schon beim Auspacken des Löschers zu viel Zeit». Wer es trotzdem probiert, sollte vorsichtig sein. Bei Bränden unter der Motorhaube sollte diese etwa zu bleiben, damit das Feuer nicht angefacht wird und niemandem entgegenschlagen kann. Am besten startet man den Löschangriff auf den Motorraum durch den Kühlergrill. Brennende Reifen können Laien dagegen kaum löschen.

Feuerlöscher zählen – anders als Warndreieck und Verbandskasten – nicht zur vorgeschriebenen Auto-Sicherheitsausstattung. Wer sich freiwillig einen Löscher zulegt, kann zwischen verschiedenen Größen und Löschmitteln wählen. Der Brandschutz-Sachverständige Wolfgang Kluge aus dem hessischen Seligenstadt hält ein mit zwei Kilogramm Schaum gefülltes Gerät für angebracht: «Ungeübten genügt ein Kilogramm nicht, wenn sie einen Motorbrand bekämpfen wollen.» Fünf Kilogramm seien wiederum zu unhandlich fürs Auto.

Beim Kauf gilt es, auf Frostsicherheit achten, damit der Schaum auch bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts funktionsfähig bleibt. Von Pulverlöschern rät der Fachmann ab: «Wird er versehentlich im Wageninnern ausgelöst, nimmt das feine Pulver dem Fahrer binnen Sekunden die Sicht.»

Das Gerät wird am besten in Griffnähe zwischen Fahrer- und Beifahrersitz montiert. Es wird über eine Metallhalterung fest mit dem Fahrzeugboden verschraubt und zusätzlich mit einem Haltegurt gesichert. Das soll verhindern, dass der Löscher bei einem Crash zum gefährlichen Geschoss wird. Der Kofferraum ist ein ungeeigneter Aufbewahrungsort, weil der Löscher im Notfall schlecht erreichbar ist und vielleicht noch von Transportgut blockiert wird. Die Geräte sollten regelmäßig gewartet werden. Auch dann, wenn sie nicht benutzt werden, weil Temperaturschwankungen und Fahrzeugbewegungen sie stark beanspruchen. Tipp: den zweijährigen Hauptuntersuchungs-Rhythmus als Gedächtnisstütze für die Löscherwartung nutzen.

Wer zahlt Brandschäden und Feuerwehreinsätze?
Für Auto-Brandschäden kommt die Teilkasko auf. Das gilt nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch, wenn Flammen von einem fremden Wagen auf das eigene Auto übergreifen. «Für den Versicherungsnehmer fällt nur die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung an», sagt GDV-Sprecher Hasso Suliak. «Eine Rückstufung gibt es in der Teilkasko nicht.» Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert oder – sofern vertraglich vereinbart – den Neupreis. Den Restwert des Wracks zieht die Assekuranz von der Erstattung ab.

Bei einer Beschädigung werden die Reparaturkosten ersetzt, erklärt Suliak. Zubehör ist nur mitversichert, wenn es fest im oder am Fahrzeug verbaut ist. Darüber hinaus seien nur Teile erfasst, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeuges dienen. Dazu gehört zwar der Kindersitz, nicht aber das mobile Navi oder ein Smartphone. Einzelheiten und Angaben zu Details und Werten finden sich im Versicherungsvertrag.

Für einen Feuerwehreinsatz kommt in der Regel die Kfz-Haftpflicht auf, «da ja mit dem Brand auch Sachgüter der Allgemeinheit, zum Beispiel Umwelt, Straßenbelag oder Eigentum Dritter betroffen sein dürften», so Suliak.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

(dpa)
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