Online-Handel mit Autoteilen
Karlsruhe – Die einen kaufen online Schuhe, die anderen Katalysatoren. Um die neuen Highheels auszuprobieren, genügen ein paar Schritte durch den Wohnungsflur. Man muss damit nicht gleich übers nächste Kopfsteinpflaster hetzen.
Beim Katalysator ist die Sache etwas komplizierter: Das Teil muss ins Auto eingebaut und anschließend zumindest um den Block gefahren werden. Das kann zum Problem werden, wenn der Verbraucher den Kauf widerrufen will.
Online einen Katalysator bestellen – geht das wirklich?
Es gibt einige Internetseiten, die sich auf den Verkauf von Autoteilen spezialisiert haben. Auf manchen gibt es Katalysatoren, auf anderen Reifen, der nächste hat Auspuffanlagen im Angebot. Welcher Anteil des Handels mit Autoteilen mittlerweile online abläuft, darüber gibt es allerdings nur Schätzungen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel spricht von zehn Prozent, der Bundesverband Onlinehandel von «weit über 20 Prozent» – Tendenz steigend.
Und wer macht so etwas?
«Interessant ist das vor allem für Selbstschrauber», sagt Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Werkstätten lehnten den Einbau mitgebrachter und von Kunden online gekaufter Teile nämlich häufig ab – das Risiko, dass die Qualität nicht stimme und etwas schief gehe, sei zu groß.
Warum kaufen manche ihren Katalysator dann trotzdem online?
Der Kauf im Internet hat für Verbraucher einen Vorteil: Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das heißt, sie können Katalysator, Reifen und Auspuff 14 Tage lang grundlos zurückgeben.
Ist dieses Rückgaberecht für Onlinehändler ein Problem?
«Nein», sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel. Er bezeichnet es sogar als klaren Wettbewerbsvorteil. Jeder, der einen Online-Shop aufmache, wisse, dass es dieses
Widerrufsrecht gebe. «Genauso wie es im stationären Handel Öffnungszeiten gibt.» Bei Autoteilen sei die Sache allerdings etwas komplizierter. Händler müssten Verbraucher gut darüber informieren, welche Teile überhaupt in ihr Auto passen. Damit gar nicht erst der falsche Katalysator gekauft werde, der sei nach dem Einbau nämlich Schrott. «Und da müssen wir dann bei der Rückgabe eine Grenze ziehen.»
Was für Grenzen können Händler ziehen?
Sie können Wertersatz verlangen. Das heißt, sie erstatten nicht den ganzen Kaufpreis – abhängig davon, was das Teil noch Wert ist. Welchen Wertverlust Händler hinnehmen müssen und für welchen Verbraucher aufkommen müssen, legt das Gesetz fest. Allerdings nicht eindeutig genug. Deshalb landete der Streit zwischen einem Verbraucher, der im Internet einen Katalysator gekauft hat, und dem Online-Shop vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Worum geht es in dem Fall?
Der Käufer ließ den neuen Katalysator von einer Werkstatt einbauen, stellte nach einer kurzen Probefahrt aber fest, dass sein Wagen damit nicht mehr dieselbe Leistung erbrachte. Er schickte das Teil zurück – mit «deutlichen Gebrauchs- und Einbauspuren», wie die Vorinstanzen feststellten. Den Kaufpreis will er trotzdem vollständig zurück, der Online-Shop weigert sich beharrlich und hatte damit vor dem Landgericht teilweise Erfolg. Der Bundesgerichtshof muss nun generell klären, wer den
Wertverlust, der durch einen Einbau entsteht, tragen muss: Online-Shop oder Verbraucher. (Az.: VIII ZR 55/15)
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(dpa)