IOC gewährt fünf Athleten Ausnahme für Wahl

Rio de Janeiro – Russlands Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa und weitere vier Sportler haben eine Ausnahmeregelung bekommen, sich für die Wahl zur Athletenkommission des IOC zur Wahl stellen zu können.

Fünf Nationale Olympische Komitees hatten die Namen der Athleten nach der Abgabefrist im September 2015 dem Internationalen Olympischen Komitee gemeldet, teilte das IOC mit. Der Branchendienst «insidethegames» hatte über die Ausnahme für Issinbajewa und zwei weiteren Athleten berichtet.

In Absprache mit der Vorsitzenden der Kommission, Claudia Bokel, seien die fünf Sportler noch für die Wahl akzeptiert worden. «Der Grund ist, dass die Athleten nicht unter den Fehler ihrer jeweiligen NOK’s leiden sollen», hieß es einer IOC-Stellungnahme.

Die Ausnahme für Issinbajewa ist insofern pikant, weil die russischen Leichtathleten von den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro ausgeschlossen sind. Der Bann war die Antwort des Weltverbandes IAAF auf einen Bericht der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA über systematisches Doping in der russischen Leichtathletik. Der Versuch Issinbajewas, über den Internationalen Sportgerichtshof CAS einen Start in Rio einzuklagen, scheiterte.

Fotocredits: Sergei Ilnitsky
(dpa)

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