Kita-Atlas Deutschland: Wo werden Kinder gut betreut?
Laut einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh muss sich eine Kita-Fachkraft heute im Schnitt um weniger Kinder kümmern als noch vor drei Jahren. Zum 1. März 2015 war bundesweit rechnerisch eine Vollzeitkraft für 4,3 Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig, während die Werte 2012 noch 4,8 beziehungsweise 9,8 betrugen. Kindgerecht wären allerdings Werte von höchstens 3 oder 7,5, so der „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“.
Familienministerin Schwesig: unterschiedliche Personalschlüssel
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) stellte fest, dass laut Studie die Personalschlüssel in den einzelnen Ländern stark differieren: „Die Kita-Qualität steigt. Aber es gibt noch Luft nach oben. Es ist wichtig, dass allen Kindern, unabhängig von ihrem Wohnort, eine gute Qualität in der frühkindlichen Bildung zu Gute kommt.“
Unterschiede im Ost-West-Vergleich
Große Unterschiede offenbaren sich im Ost-West-Vergleich: Während in Baden-Württemberg eine Fachkraft 3 Krippenkinder betreut, sind es in Sachsen 6,4. In Baden-Württemberg ist eine Erzieherin verantwortlich für 7,3 Kindergartenkinder, in Mecklenburg-Vorpommern für doppelt so viele.
Laut Studie ist eine ostdeutsche Erzieherin für 6,1 Krippenkinder zuständig, eine westdeutsche für 3,6. Und das obwohl in den neuen Ländern mit 47 Prozent mehr Kinder unter drei Jahren eine Kita besuchen als im Westen (24 Prozent). Das gleiche Bild zeigt sich in den Kindergartengruppen: Hier kommen auf eine westdeutsche Betreuerin 8,6 Kinder, auf eine ostdeutsche 12,3.
Bundesweite Mindeststandards per Gesetz
Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung sind bundesweit 107.000 zusätzliche vollzeitbeschäftigte Fachkräfte nötig, um die Personalschlüssel auf ein angemessenes Niveau zu heben. Kostenfaktor: rund 4,8 Milliarden Euro im Jahr, das wären 29 Prozent der derzeitigen Personalaufwendungen (16,6 Milliarden Euro).
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, die Qualität in den Kitas weiter zu erhöhen. Eine Forderung sind bundesweite Mindeststandards, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden sollten.
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